Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 i. V. m. den §§ 10 und 13 und 13a BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung entsprechend dem der Sitzungsvorlage VIII/477 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 28. November 2012.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: