Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/493.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass sich die CDU-Fraktion nicht ganz schlüssig über die Vorgehensweise gewesen sei. Nach ihrem Erachten sei der bestehende § 17 der Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl so nicht mehr haltbar. Man könne sich aber vorstellen, die Möglichkeit der Mitwirkung des Rates auch schon heute zu beschließen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bat Herrn Steindorf um eine Erläuterung, wie die textliche Änderung des § 17 der Hauptsatzung genau lauten solle.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt regte an, auch den § 16 zu ändern und durch den Text des § 73(1) aus der GO NRW zu ändern. Zudem könnte man den § 17 durch den Text des § 73(2) und 73(3) ersetzen.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass die FDP-Fraktion sich mit beiden Lösungen anfreunden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies nochmals darauf hin, dass zunächst eine genaue Ausarbeitung des Inhaltes erfolgen müsse und er die CDU-Fraktion darum bitte, diese vorzulegen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf zeigte sich irritiert, da es doch darum gehe, die Hauptsatzung gültigen Gesetzen anzupassen. Da müsse er sich nicht die Mühe machen, das erst neu auszuarbeiten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte daraufhin, dass Herr Mensing durchaus Recht habe. Eine Satzungsänderung müsse formuliert werden und eine Präambel haben. Man könne nicht mit einem Beschluss eine Satzung ändern. Wenn man dem Vorschlag von Herrn Steindorf folgen und heute einen Beschluss fassen würde, wäre es seine Pflicht, diesen Beschluss zu beanstanden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf antwortete, dass er es dem Rat überlasse, den Antrag zu verweisen.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: