Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/470 als Anlage I beigefügte 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2013 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/470.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, warum in der Satzung nur die Übergangsheime an der Billerbecker Straße im Ortsteil Darfeld und an der Holtwicker Straße im Ortsteil Osterwick berücksichtigt würden und nicht die weitere Immobilie im Ortsteil Darfeld.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich bei der weiteren Immobilie nicht um eine gemeindeeigene Immobilie sondern um von der Gemeinde Rosendahl angemieteten Wohnraum handele, der nicht unter die Satzung falle. Die Miet- und Nebenkosten hierfür würden im Rahmen der Hilfegewährung direkt übernommen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse regte an, auch zukünftig zu versuchen, Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden, um bei einem evtl. Rückgang der Asylbewerberzahlen keine Leerstände von gemeindeeigenen Immobilien zu verursachen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fedder, dass die hohen Energieverbräuche auch dadurch zu erklären seien, dass bisher keine energetische Sanierung der Gebäude stattgefunden habe. Zudem könne man das Nutzerverhalten nicht ständig kontrollieren.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: