Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/489 als Anlage I beigefügte 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/489.

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärte, dass ihm der Vorschlag, im Dezember eine zusätzliche Biomüllabfuhr durchzuführen, nicht gefalle. Diese müsste von allen Bürgern mitbezahlt werden, auch wenn sie die Abfuhr nicht benötigten oder nutzten. Als Alternative schlage er vor, am Ende des Jahres eine zusätzliche Abfuhr durchzuführen, dafür aber im Frühjahr des nächsten Jahres eine Abfuhr wegfallen zu lassen.

 

Produktverantwortliche Berger erläuterte zur Sitzungsvorlage, dass die Ankündigung des Kreises Coesfeld, die Gebühren für die Verwertung von Rest- und Biomüll zu senken, schon in der aktuellen Kalkulation berücksichtigt wurde. Ferner seien kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen worden, wie z.B. am Wertstoffhof, für den es in Zukunft eine noch differenziertere Aufteilung geben werde.

Ein weiterer Punkt seien die Erlöse aus der Verwertung des Altpapiers, die nur noch mit der Nettomenge (ohne DSD-Anteil) berücksichtigt wurden.

Schließlich sei ein Pilotprojekt für die Sammlung von Elektrokleingeräten in den einzelnen Ortsteilen geplant. Dieses Projekt habe auch bei anderen Gemeinden ein so großes Interesse hervorgerufen, dass es kreisweit durchgeführt werden solle. In der Gebührenkalkulation sei dafür bereits ein kleiner Kostenbeitrag berücksichtigt worden. In der kommenden Woche werde die Sitzung des Abfallkreises stattfinden, in der über dieses Thema beraten und entschieden werden solle. Für die aktuelle Kalkulation sei dies aber nicht weiter zu berücksichtigen. In der nächsten Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses im Januar 2013 könne sie sicher schon mehr über die weitere Entwicklung und Vorgehensweise zu diesem Thema sagen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse riet dazu, das Pilotprojekt für die Sammlung von Elektrokleingeräten genau zu beobachten. Ferner halte auch er die zusätzliche Abfuhr von Biomüll nicht für notwendig. Er erinnerte daran, dass es früher auch eine gesonderte Grünabfuhr gegeben habe, die aus Kostengründen wieder eingestellt worden sei.

 

Ausschussmitglied Reints zeigte sich verwundert über einen Aufruf des Kreises Coesfeld an die Bürger, Straßensammlungen von Schrotthändlern zu melden, weil das eingesammelte Metall eigentlich dem Kreis gehöre. Seiner Meinung nach könne doch er selbst entscheiden, wem er Altmetall oder sonstige nicht mehr genutzte Metallgegenstände aus seinem Eigentum überlasse.

 

Produktverantwortliche Berger erklärte, dass es nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz Pflicht sei, gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen anzumelden und vom Kreis Coesfeld genehmigen zu lassen. Die meisten der Straßensammler seien aber nicht im Besitz einer solchen Genehmigung. Altmetall, das zum Wertstoffhof gebracht werde, bringe für die Gemeinde entsprechende Erlöse und trage somit zur Gebührensenkung bei.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass jeder der Straßensammler die Möglichkeit habe, eine entsprechende Genehmigung zu beantragen und dann auch weiter seine Sammlungen durchführen könne. Das sei aber in kaum einem Fall bisher erfolgt.

 

Ausschussmitglied Fedder regte an, den Bürgern deutlicher darzustellen, dass einerseits Gebühren für die Restmülltonne, die gelbe Tonne und die Biomülltonne zu zahlen seien, es andererseits aber Erstattungen für verwertetes Altpapier gebe.

 

Frau Brömmel und Kämmerer Isfort erklärten, dass es für eine solche Darstellung keine Rechtsgrundlage gebe. Man könne nicht eine Papiertonne zur Verfügung stellen, für die Gebühren erstattet werden. Außerdem gebe es keine Spitzabrechnung der Gebühren, weil die Gebührenfestsetzung immer von einer vollen Tonne ausgehe. 

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die Politik lediglich einen Anreiz für Bürger schaffen wolle, selbst etwas für eine mögliche Gebührensenkung zu tun.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Schulze Baek gab es den Konsens, die Abfuhr des Biomülls unverändert beizubehalten.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: