Sitzung: 06.12.2012 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: VIII/467
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 101,21 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,77 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,64 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/467.
Der Ausschuss folgte dem Verwaltungsvorschlag und fasste
folgenden Beschlussvorschlag für den
Rat: