Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube             101,21 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                           6,77 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                          5,64 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/467.

 

Der Ausschuss folgte dem Verwaltungsvorschlag und fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: