Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/471 als Anlage I beigefügte 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/471.

 

Ausschussmitglied Söller wies darauf hin, dass die Verrechnung von Überdeckungen nur in einem Zeitraum von 4 Jahren erlaubt sei. In der aktuell vorgelegten Kalkulation würden Überdeckungen von 2009 zunächst nach 2011 und dann bis auf das Jahr 2015 verteilt. Das seien rechnerisch mehr als 4 Jahre. Er fragte, wie das zustande komme.

 

Frau Brömmel erklärte, dass die Jahre 2013 bis 2015 rechnerisch als ein Jahr angesehen werden müssten.

 

Ausschussmitglied Reints wies auf den laut Sitzungsvorlage nicht weiter aufschiebbaren Unterhaltungsaufwand für Fenster und Türen in den Jahren 2013 und 2014 hin und fragte, ob es in dieser Zeit zu erhöhten Gebühren kommen werde.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass durch die Verteilung der Aufwendungen auf einen erweiterten Zeitraum keine enormen Gebührensprünge zu erwarten seien.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es im Moment bei der Leichen- und Trauerhalle einen Sanierungsstau gebe und man daher die ebenfalls notwendige Sanierung des Daches schon von 2015 ins Jahr 2016 geschoben habe, um die dafür notwendigen Aufwendungen auf den nächsten 3-Jahreszeitraum zu verteilen.

 

Ausschussmitglied Reints teilte mit Hinweis auf den Ruheforst in Coesfeld mit, dass in Coesfeld bereits ein Friedhof geschlossen werde und fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, festzustellen ob die Nutzerzahlen von traditionellen Friedhöfen in Rosendahl zukünftig sinken werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er bereits mit dem Holtwicker Pastor darüber gesprochen habe, möglicherweise hinter dem Friedhof in Richtung Schule ein Wiesengrabfeld als Erweiterung anzulegen. Im Moment sei das aber noch nicht notwendig, da auch immer wieder große Grabstätten zurückgegeben würden.

 

Ausschussmitglied Reints fragte nach, ob damit eine Friedhofserweiterung auf der anderen Seite des Friedhofes vom Tisch sei.

 

Dies wurde von Bürgermeister Niehues bestätigt.

 

Ausschussmitglied Tendahl fragte, ob eine Erweiterung des Friedhofes in Richtung Schule überhaupt möglich sei, da dort eine 300-er Druckwasserleitung verlaufe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das bekannt sei und berücksichtigt werde. Im Falle der Anlage eines Wiesengrabfeldes werde über den Verlauf der Leitung hinweg ein Weg angelegt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er schon mehrfach versucht habe, genauere Daten über den Friedhof und die Belegungszahlen zu erfahren. Die Präferenzen der Menschen in Bezug auf bestimmte Bestattungsformen hätten sich geändert und es sei fraglich, ob eine Friedhofserweiterung überhaupt notwendig sei. Er bitte um konkrete Zahlen, bevor über eine Erweiterung in irgendeiner Form diskutiert werde.

Ferner finde er es nicht richtig, den Verrechnungs- bzw. Kalkulationszeitraum für Gebühren auf 4 Jahre zu erhöhen. Er sei der Ansicht, dass man die Kosten während der Nutzungsdauer sehen müsse. Er halte den Satzungsentwurf nicht für korrekt und werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er gerne eine Übersicht über die Grabstellen vorlegen könne. Das sei dann aber lediglich eine Momentaufnahme, da immer wieder Grabstätten, insbesondere große Familienwahlgräber, zurückgegeben würden. Die Fläche hinter dem Friedhof in Richtung Schule sei als Option für eine Erweiterung gedacht. Er könne aber versichern, dass ohne Not keine Erweiterung des Friedhofes vorgenommen werden solle. Falls doch eine Erweiterung notwendig sein sollte, werde er entsprechende Pläne selbstverständlich zuvor dem Ausschuss vorlegen.

 

Kämmerer Isfort erklärte zur Kritik von Herrn Branse am Verrechnungs- und Kalkulationszeitraum, dass man Friedhofsgebühren zwar theoretisch auch als Jahresgebühren festsetzen könne, dann aber mit enormen Gebührenausfällen rechnen müsse. Zudem entstehe ein hoher Verwaltungsaufwand. Davor warne er eindringlich. Durch die Verrechnung von Über- und Unterdeckungen in einem Ausgleichszeitraum von vier Jahren könne man innerhalb dieser Periode relativ konstante Gebühren erheben. Er sei der Ansicht, dass das der Politik eigentlich entgegen kommen müsse, da man dem Bürger nicht ein ständiges Auf und Ab von Gebühren erklären müsse.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Fedder, warum die Gebühren für die Leichen- und Trauerhalle angestiegen seien, beantwortete Frau Brömmel damit, dass erhöhte Unterhaltungsaufwendungen und eine erhöhte Leistungsverrechnung für Bauhofstunden berücksichtigt werden mussten.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, wie es sein könne, dass so viele Bauhofstunden für die Leichen- und Trauerhalle aufgewendet worden seien.

 

Frau Brömmel erklärte, dass der Stundenaufwand des Bauhofes sich zu 90 % auf Friedhofsarbeiten allgemein verteile und zu 10 % auf die Leichen- und Trauerhalle. 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: