Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 förmlich zugeleitete Gesamtbilanz zum 31.12.2010 wird festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 förmlich zugeleitete Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.292.872,67 € wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 förmlich zugeleitete Gesamtfinanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 672.560,14 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 förmlich zugeleitete Anhang zum Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und in der Sitzung des Rates am 27.09.2012 förmlich zugeleitete Lagebericht zum Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes vom 15.08.2012 wird dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Gesamtfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.292.872,67 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/499 und begrüßte als Gast Frau Graf von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Frau Graf erläuterte anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern auch als Handout vorgelegt wurde (Anlage I), die Prüfung des Gesamtabschusses 2010 der Gemeinde Rosendahl.

Sie teilte mit, dass die Prüfung nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 96 GO NRW durchgeführt worden sei. Dies müsse aber lediglich festgestellt werden und habe ansonsten keine weiteren Konsequenzen.

Frau Graf beantwortete im weiteren Verlauf ebenso wie Kämmerer Isfort einige Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: