Bürgermeister Niehues berichtete über die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Musikschule Billerbeck Coesfeld Rosendahl“ am 6. November 2012, bei der zwei Punkte auf der Tagesordnung standen, und zwar die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Änderung der Gebührensatzung.

Er zitierte im Folgenden aus dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2009, wonach für das Jahr 2009 von einem Fehlbedarf in Höhe von 9.570,63 € und für die Jahre 2010 und 2011 von einem Fehlbedarf in Höhe von 43.229,03 €, insgesamt also von 52.799,66 €, ausgegangen werden müsse. Man gehe davon aus, dass diese Verluste überwiegend durch zusätzliche Honoraraufwendungen für verstärkten Einzelunterricht verursacht worden seien und versuche nun, die Kosten für den Einzelunterricht zu senken. Nach Rücksprache mit den Eltern seien fast alle bereit, ihre Kinder künftig in Zweiergruppen unterrichten zu lassen. Eine weitere Maßnahme werde die sozialverträgliche Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2013 sein. Die geänderte Gebührensatzung sehe hierzu zwei neue Einkommensstufen vor (bis 55.000 € und über 55.000 €), für die die Gebührensätze erhöht worden seien.

Frau Dr. Boland-Theißen hoffe, damit die Finanzen der Musikschule wieder zu konsolidieren. Da sie aber noch nicht abschätzen könne, wie sich die Gebührenerhöhung ab 1. Januar 2013 auf das Anmeldeverhalten auswirken werde, wolle sie den neuen Haushalt erst im März 2013 vorlegen. Dieses Vorgehen sei mit der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld abgestimmt. Dennoch sei es wahrscheinlich nicht zu vermeiden, dass die Verbandsumlage erhöht werden müsse. Hierfür ursächlich sei vor allem die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, die für steigende Personalkosten gesorgt habe.