1. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2011 wird mit einer Bilanzsumme von 72.989.634,94 € festgestellt.
2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.440.296,64 € wird festgestellt.
3. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.273.882,57 € wird festgestellt.
4. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wird festgestellt.
5. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wird festgestellt.
6. Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/500 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
7. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.440.296,64 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12. Dezember 2012.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des
Rechnungsprüfungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: