Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube          101,21 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                        6,77 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                       5,64 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 6. Dezember 2012.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: