Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 101,21 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,77 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,64 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 6. Dezember 2012.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: