Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/321 und bat hierzu Bürgermeister Niehues um Berichterstattung.

 

Bürgermeister Niehues gab dem Ausschuss das Ergebnis des am 21. Februar 2006 mit der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde, dem Amt für Bodendenkmalpflege und dem Ing.-Büro Tuttahs & Meyer stattgefundenen Ortstermins bekannt.

Zunächst zeigte er den unter Schutz gestellten Gräftenbereich laut Anlage I auf. Eine Aufhebung der Unterschutzstellung kann nach mündlicher Aussage des Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erfolgen. Der diesbezügliche Antrag der SPD-Fraktion sei an das Amt für Bodendenkmalpflege mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme weitergeleitet worden. Eine Antwort stehe aber noch aus.

 

Dem Amt für Bodendenkmalpflege sei deutlich gemacht worden, dass der derzeitige Gräftenverlauf künstlich für die Regenrückhaltung angelegt worden sei. Der ursprüngliche Verlauf war am äußeren Rand des Grundstückes, wie dem Flurkartenauszug aus 1826  laut Anlage II zu entnehmen ist. Aufgrund dieser Tatsache wurde vom Amt für Bodendenkmalpflege die Zustimmung einer evtl. Verlegung der Gräfte nach außen gegeben, sodass im Innenbereich mehr Platz für eine Bebauung geschaffen werden kann.

Nachdem dem Amt für Bodendenkmalpflege erklärt wurde, dass die gesamte Gräfte von innen und außen rundum eingezäunt werden müsse, wenn sie  der Regenrückhaltung dient, konnte erreicht werden, dass eine Teilung der Gräfte erfolgen darf. An der Droste-Vischering-Straße kann eine Überfahrt ohne Durchlass geschaffen werden. Der nordöstliche Teil der Gräfte soll weiterhin als Regenrückhaltebecken dienen. Der südwestliche Teil dient nur noch der Regenentwässerung der 4 angrenzenden Grundstücke.  

 

Weiterhin konnte ein Kompromiss bezüglich der Tiefe der Gräfte erzielt werden. Wie aus der Anlage III, die auch den derzeitigen Verlauf der Gräfte wiedergibt, zu entnehmen ist, beträgt die Tiefe der Gräfte  zurzeit zwischen 2,50 m und 3,50 m. Diese kann für den Teilbereich, der der Regenrückhaltung dient, auf eine Mindesttiefe von ca. 1,60 m reduziert werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es zwei Zwangspunkte gibt, nämlich den Einlaufkanal aus dem Baugebiet Haus Holtwick aus nördlicher Richtung und den Ablaufkanal am Ende der Gräfte vor dem Torhaus. An diesen beiden Punkten muss die jetzige Tiefe der Gräfte erhalten bleiben, weil sonst das Regenwasser nicht mehr einlaufen und nicht mehr ablaufen kann.

Damit nicht ein andauernder Rückstau im Regenwasserkanal erfolgt, sollen zur Verbindung dieser beiden Punkten in der jetzigen Tiefe der Sohle Drainagerohre verlegt werden, durch die das Wasser langsam ablaufen kann.

Auch der nicht der Regenrückhaltung dienende Teil der Gräfte soll an diese Drainage mit angeschlossen werden, weil es dort noch 4 Grundstücke gibt, die ihr Regenwasser in diesen Bereich entwässern. Nach der Verlegung der Drainagen könne die Gräfte teilweise verfüllt werden bis auf die geforderte Mindesttiefe von 1,60 m. Im dem Bereich ohne Regenrückhaltefunktion wird vom Amt für Bodendenkmalpflege eine Tiefe von mind. 1,30 m gefordert.

 

Anhand der Anlage IV erläuterte Bürgermeister Niehues den künftigen Querschnitt der Gräfte unter Berücksichtigung der geforderten Mindesttiefe. Im Bereich der Regenrückhaltung soll die Sohle in einer Breite von 2,50 m erhalten bleiben, damit die Gräfte zur Pflege von einem Schlepper mit Mähwerk befahren werden kann. Die Böschungen der Gräfte müssten laut Vorgabe des Amtes für Bodendenkmalpflege im Verhältnis von 1:1,5 angelegt werden. Daraus ergebe sich eine Gesamtbreite von 7,5 m an der oberen Kannte der Gräfte. Unter Berücksichtigung des rundum aufzustellenden Zaunes und eines Arbeitsstreifens für Pflegearbeiten würde sich für die Gräfte eine Gesamtbreite von ca. 10 m ergeben.

 

Anhand der Anlage V erläuterte Bürgermeister Niehues den künftigen Verlauf der Gräfte nach einer vorgenommenen Verlegung an die äußere Grenze des Gräftenbereiches. Dabei sei vorgesehen den laut derzeitigen Bebauunsplan (Anlage VI) noch vorgesehenen Fußweg im nördlichen Bereich der Gräfte aufzugeben, um mehr Platz im Innenbereich für die Realisierung eines Bauvorhaben zu schaffen. Im südlichen Gräftenbereich solle der Fußweg als Verbindungsweg zwischen Torhaus und Droste-Vischering-Straße erhalten bleiben.

 

Zur Frage der Bebaubarkeit des Gräfte-Innenbereiches verwies Bürgermeister Niehues zunächst noch mal auf die alten Planungen für das Pflegeheim laut Anlage VII. In dem schraffierten Bereich sei eine Bebauung ohne Einschränkungen möglich, weil in diesem Bereich bereits Ausgrabungen stattgefunden hätten. Soll hiervon abweichend eine Bebauung erfolgen, ist auf jeden Fall wieder das Amt für Bodendenkmalpflege zu beteiligen. Bei geringfügigen Abweichungen von der bereits abgegrabnen Fläche würde es bei den vorzunehmenden Erdarbeiten zu Beobachtungen durch einen Mitarbeiter des Amtes für Bodendenkmalpflege kommen. Sollte es dabei zu Bodenfunden kommen, müssten die Arbeiten für einige Wochen ruhen, bis die Untersuchungen abgeschlossen seien.

Kleinere Untersuchungen würden vom Amt für Bodendenkmalpflege ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde durchgeführt. Sind aber längere Untersuchungen notwendig, entstehen der Gemeinde wiederum zusätzliche Kosten. Der zum Torhaus gelegene östliche Gräftenbereich sollte jedoch ganz von einer Bebauung freigehalten werden, weil dort früher das Haupthaus gestanden habe.

Aus der Anlage VII werde aber auch deutlich, dass sich das geplante Bauvorhaben im westlichen Bereich an der Droste-Vischering-Straße nicht mehr realisieren lassen, weil die Gräfte dort in der vom Amt für Bodendenkmalpflege geforderten Mindesttiefe von 1,30 m und der damit verbundenen Breite erhalten werden müsse.

 

Kosten für die Verlegung der Gräfte konnten bisher noch nicht ermittelt werden, zumal erst nach der noch durchzuführenden Kanalnetznachberechnung bekannt sei, in welcher Größe eine Regenrückhaltung in diesem Bereich vorgehalten werden muss.

In Haushaltsplan 2006 sei aber vorgesehen, den Ablaufkanal von der Gräfte zum Holtwicker Bach mit einer Drosseleinrichtung zu versehen, um die Anforderungen für die Regenrückhaltung entsprechend den BWK-M3-Berechnungen zu erfüllen. Dabei sei der Einbau kleinerer Pumpen angedacht.

Für den gesamten Gräftenbereich müssten vor einer Änderung der Gräfte für die Regenrückhaltung mit einer Verlegung nach außen jedoch zunächst weitere Planungen und Genehmigungen erfolgen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte, ob nicht eine Drosselung mit einfachen Mitteln erfolgen könne. Er habe dieses so verstanden, wenn der Querschnitt des Ablaufes verringert werde, habe dies die gleiche Wirkung wie der Einsatz neuer Pumpen.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass diese Maßnahme im Abwasserbeseitigungskonzept enthalten und die Umsetzung im Zeit- und Maßnahmenplan für dieses Jahr auch vorgesehen sei. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme werde das Regenrückhaltedefizit am Holtwicker Bach verringert.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass ohne Vorlage entsprechender Kosten diese auch im Haushalt nicht berücksichtigt werden könnten. Hierzu muss erst die Kanalnetznachberechnung abgewartet werden, um entsprechend dem Ergebnis dieser Berechnungen die weitere Vorgehensweise festzulegen.

 

Diese Berechnungen würden erst im Sommer 2006 vorliegen, so Bürgermeister Niehues.

 

Ausschussmitglied Neumann verwies darauf, dass man dann die Kosten über einen Nachtrag im Haushalt zur Verfügung stellen könnte.

 

Ausschussmitglied Reints merkte hierzu an, dass im Haushalt eine Einnahme von 300.000 Euro für den Verkauf der Gräfte-Innenbereichsfläche veranschlagt wurde. Rechne man die Kosten für die vorgesehene Drosselung und die Verlegung der Gräfte entgegen, würden diese nach seiner Meinung den Verkaufspreis erheblich übersteigen. Daher solle man die Angelegenheit “auf Eis” legen, da es sich um “ein Fass ohne Boden” handele.

 

Ausschussmitglied Mensing schloss sich dem an, da die Gesamtmaßnahme voraussichtlich zu kostenintensiv werde.

 

Ausschussmitglied Schroer regte an, nach Vorlage der notwendigen Berechnungen verschiedene Möglichkeiten kostenmäßig zu erfassen und erneut im Ausschuss zu beraten.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte, ob man diese Maßnahme nicht in das ILEK-Programm aufnehmen könne. Man müsse diesen Bereich nicht unbedingt bebauen, sondern man könne ihn evtl. als Park- oder Freizeitanlage herrichten.

 

Ausschussmitglied Schroer erkundigte sich, warum erst zum jetzigen Zeitpunkt die Bedenken des Amtes für Bodendenkmalpflege vorgebracht worden seien.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass bereits im Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Jahr 1996 ein Hinweis seitens des Amtes für Bodendenkmalpflege auf mögliche Bodenfunde gegeben worden sei, jedoch nicht die sich hieraus ggf. ergebenen Konsequenzen und Kosten.

Im Bebauungsplanänderungsverfahren zur Realisierung der Erstellung eines Pflegezentrums sei jedoch konkret gefordert worden, vor Beginn jeglicher Bautätigkeit die hierfür in Anspruch zu nehmende Fläche abzugraben. Die darauf erfolgte Unterschutzstellung und Kostenübernahmeverpflichtung für die Gemeinde seien bekannt.

 

Wann und ob noch eine schriftliche Stellungnahme bzgl. dieser Thematik vom Amt für Bodendenkmalpflege zu erwarten sei, erkundigte sich Ausschussmitglied Neumann.

Bisher liege der Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme noch nicht vor, so Bürgermeister Niehues.

 

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.