Frau Berger verwies auf eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2012, ob durch die Gemeindeverwaltung oder den Entsorger sichergestellt werde, dass im Rahmen der Müllabfuhr in der Gemeinde Rosendahl nur solche Gefäße entsorgt werden, für die entsprechende Gebühren entrichtet werden und erklärte, dass nach der Auftragsvergabe im Rahmen der Neuausschreibung des Hausmüllvertrages zum 1. Januar 2011 dem Abfuhrunternehmer Veranlagungslisten der Gemeinde Rosendahl zur Verfügung gestellt wurden, die von den Fahrern während der Touren abgeglichen wurden.

Im Ortsteil Holtwick seien zwei 240-Liter Restmüllgefäße zur Entsorgung bereit gestellt worden, die man aber wegen verschiedener Standorte nicht zweifelsfrei zuordnen konnte. Daher sei auch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Die Gefäße seien aber vom Abfuhrunternehmer nicht mehr geleert worden. Bei einer erneuten Kontrolle seien keine zusätzlichen Gefäße mehr zur Leerung bereitgestellt worden. Grundsätzlich könne nur bei konkreten namentlichen Hinweisen eine Überprüfung erfolgen.