Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Verabschiedung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ohne gravierende Änderungen erfolgt sei.

Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Über eine kommunale Klassenrichtzahl werde zukünftig anhand der zu erwartenden Schülerzahl festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können. Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheide der Schulträger.

Nachdem die Anmeldungen für das neue Schuljahr 2013/14 erfolgt seien, sehe die Eingangsklassenbildung für die Rosendahler Grundschulen wie folgt aus:

 

Ortsteil Holtwick:                     2 Eingangsklassen

Ortsteil Osterwick:                 2 Eingangsklassen

Ortsteil Darfeld:                       3 Eingangsklassen

 

Dem habe auch die Schulrätin Frau Dr. Henry bereits schriftlich zugestimmt. In diesem Jahr sei eine Entscheidung des Schulträgers über die Verteilung der Eingangsklassen also nicht erforderlich.

In der nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses werde er jedoch einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vorlegen, um eine Grundlage für zukünftig evtl. notwendige Entscheidungen zu schaffen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt machte darauf aufmerksam, dass die drei Eingangsklassen im Ortsteil Darfeld durch jahrgangsübergreifenden Unterricht für den ersten und zweiten Grundschuljahrgang entstehen.