Sitzung: 20.12.2012 Rat
Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Verabschiedung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ohne gravierende Änderungen erfolgt sei.
Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig
fortgeführt werden sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Über
eine kommunale Klassenrichtzahl werde zukünftig anhand der zu erwartenden
Schülerzahl festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer
Gemeinde gebildet werden können. Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen
und Standorte entscheide der Schulträger.
Nachdem die Anmeldungen für das neue Schuljahr 2013/14
erfolgt seien, sehe die Eingangsklassenbildung für die Rosendahler Grundschulen
wie folgt aus:
Ortsteil Holtwick: 2
Eingangsklassen
Ortsteil Osterwick:
2 Eingangsklassen
Ortsteil Darfeld: 3
Eingangsklassen
Dem habe auch die Schulrätin Frau Dr. Henry bereits
schriftlich zugestimmt. In diesem Jahr sei eine Entscheidung des Schulträgers
über die Verteilung der Eingangsklassen also nicht erforderlich.
In der nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses
werde er jedoch einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung
vorlegen, um eine Grundlage für zukünftig evtl. notwendige Entscheidungen zu
schaffen.
Ratsmitglied Kreutzfeldt machte darauf aufmerksam, dass
die drei Eingangsklassen im Ortsteil Darfeld durch jahrgangsübergreifenden
Unterricht für den ersten und zweiten Grundschuljahrgang entstehen.