Kämmerer Isfort berichtete über einen Termin in der Kanzlei Wolter Hoppenberg, die mit der Führung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 beauftragt sei. Inzwischen gebe es 15 weitere interessierte Städte und Gemeinden, die sich zum großen Teil der Verfassungsbeschwerde anschließen wollen.

Das GFG 2012 sehe eine weitere Erhöhung des Soziallastenfaktors auf 15,3 vor. Zusätzlich werde beim Schüleransatz nur noch zwischen Ganztags- und Halbtagsschülern unterschieden. Ein Ganztagsschüler werde 5-fach höher bewertet als ein Halbtagsschüler, obwohl er nicht tatsächlich 5-fach höhere Kosten verursache.

Der Gemeinde Rosendahl profitiere zwar davon, dass ein Flächenansatz eingeführt worden sei, insgesamt benachteilige auch das GFG 2012 die Gemeinde Rosendahl erheblich. Einigen Nachbarkommunen drohe sogar, aus der Gemeindefinanzierung herauszufallen. Vor diesem Hintergrund gebe es eine dringende Veranlassung, auch gegen das GFG 2012 Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Beim derzeitigen Sachstand sei für die Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Rosendahl in Höhe von rd. 6.200 € zu erwarten. Die Mehrkosten für die Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2012 würden allerdings schon dann getragen, wenn sich 10 Gemeinden zusätzlich beteiligen würden. Die Kostendeckelung für die bisher beteiligten Städte- und Gemeinden würde dann nicht überschritten. Einen konkreten Termin für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2012 könne er noch nicht nennen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellt werde.