Sitzung: 20.12.2012 Rat
Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte im Folgenden die Bedingungen für die Kommunalwahl 2014:
Die allgemeinen
Kommunalwahlen 2014 finden nach dem „Gesetz über die Zusammenlegung der
allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008“ i.V.
mit § 14 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zusammen mit der Wahl zum
Europäischen Parlament statt. Derzeit stehe der Termin noch nicht fest. Die
Wahlen könnten am 8. Juni 2014 stattfinden (gleiche KW wie 2009). Lt. Twitter
soll das Europaparlament die Empfehlung beschlossen haben, den Wahltermin um
einen Monat auf Mai 2014 vorzuziehen.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 KWahlG bestehe die Möglichkeit zur Verringerung der Vertreterzahl des Gemeinderates um 2, 4 oder 6 Personen durch Satzung. Spätester Termin für den rechtswirksamen Erlass der Satzung sei der 20. März 2013.
Die Zahl der Ratsmitglieder sei bereits durch Satzung vom 29. April 2008 auf 26 festgesetzt worden. Für die beiden Wahlperioden 1999-2004 und 2004-2009 seien jeweils auf die Wahlzeit befristete Satzungen zur Reduzierung der Ratsmandate geschlossen worden.
Die aktuelle Satzung
vom 29. April 2008 sei nicht befristet; insoweit gelte die Reduzierung auch für
die kommenden Wahlperioden, soweit die Satzung nicht bis zum 20. März 2013
rechtswirksam geändert werde. Im Zuge des Erlasses der Satzung sei jedoch durch
Ratsbeschluss die Verwaltung beauftragt worden, den Rat spätestens 18 Monate
vor Ablauf der Wahlperiode auf die gesetzliche Möglichkeit zur Reduzierung der
Zahl der Ratsmitglieder durch Erlass einer entsprechenden Satzung hinzuweisen (hier mit der Möglichkeit zur Erhöhung der
Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 Personen).
Die Bildung eines
Wahlausschusses sei nicht mehr erforderlich; da der Ausschuss bereits
existiere.
Frühester Termin für
die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber sei der 21.
März 2013, frühestens jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.
Spätester Termin für
die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke sei der 20. Oktober 2013
und für die Einteilung des Kreisgebietes der 20. November 2013.
Falls die Zahl der
Ratsmandate wie bisher bestehen bleiben solle, bestehe kein Handlungsbedarf.
Falls eine Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder beabsichtigt sei, bedürfe
dieses einer Satzungsänderung. Er bitte daher darum, Änderungswünsche
spätestens bis Ende Januar 2013
mitzuteilen, um eine evtl. Satzungsänderung noch in der Ratssitzung am 20.
Februar 2013 beschließen zu können.
Die Frage vom
Fraktionsvorsitzenden Branse, ob man mit der Zahl von 26 Ratsmitgliedern am
unteren Limit liege, wurde von Bürgermeister Niehues bejaht.