Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte im Folgenden die Bedingungen für die Kommunalwahl 2014:

 

Die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 finden nach dem „Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008“ i.V. mit § 14 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zusammen mit der Wahl zum Europäischen Parlament statt. Derzeit stehe der Termin noch nicht fest. Die Wahlen könnten am 8. Juni 2014 stattfinden (gleiche KW wie 2009). Lt. Twitter soll das Europaparlament die Empfehlung beschlossen haben, den Wahltermin um einen Monat auf Mai 2014 vorzuziehen.

 

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 KWahlG bestehe die Möglichkeit zur Verringerung der Vertreterzahl des Gemeinderates um 2, 4 oder 6 Personen durch Satzung. Spätester Termin für den rechtswirksamen Erlass der Satzung sei der 20. März 2013.

Die Zahl der Ratsmitglieder sei bereits durch Satzung vom 29. April 2008 auf 26 festgesetzt worden. Für die beiden Wahlperioden 1999-2004 und 2004-2009 seien jeweils auf die Wahlzeit befristete Satzungen zur Reduzierung der Ratsmandate geschlossen worden.

Die aktuelle Satzung vom 29. April 2008 sei nicht befristet; insoweit gelte die Reduzierung auch für die kommenden Wahlperioden, soweit die Satzung nicht bis zum 20. März 2013 rechtswirksam geändert werde. Im Zuge des Erlasses der Satzung sei jedoch durch Ratsbeschluss die Verwaltung beauftragt worden, den Rat spätestens 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf die gesetzliche Möglichkeit zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder durch Erlass einer entsprechenden Satzung hinzuweisen (hier mit der Möglichkeit zur Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 Personen).

 

Die Bildung eines Wahlausschusses sei nicht mehr erforderlich; da der Ausschuss bereits existiere.

 

Frühester Termin für die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber sei der 21. März 2013, frühestens jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.

 

Spätester Termin für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke sei der 20. Oktober 2013 und für die Einteilung des Kreisgebietes der 20. November 2013.

 

Falls die Zahl der Ratsmandate wie bisher bestehen bleiben solle, bestehe kein Handlungsbedarf. Falls eine Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder beabsichtigt sei, bedürfe dieses einer Satzungsänderung. Er bitte daher darum, Änderungswünsche spätestens bis Ende Januar 2013 mitzuteilen, um eine evtl. Satzungsänderung noch in der Ratssitzung am 20. Februar 2013 beschließen zu können.

 

Die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Branse, ob man mit der Zahl von 26 Ratsmitgliedern am unteren Limit liege, wurde von Bürgermeister Niehues bejaht.