Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Eine Änderung der Entgeltregelungen für die Wasserversorgung in der Gemeinde Rosendahl wird dahingehend beschlossen, dass der Netto-Verbrauchspreis je cbm (Ziffer 3, Buchstabe d) ab dem Jahr 2013 von 1,20 € auf 1,35 je cbm angehoben wird. In Höhe der sich daraus ergebenden Nettoliquiditätszuwächse ist in der Bilanz eine Sonderrücklage nach § 43 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) unter dem Bilanzposten „Eigenkapital“ auszuweisen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/510.

 

Kämmerer Isfort bat die beiden Mitarbeiter der Stadtwerke Coesfeld, Herrn Hackenfort und Herrn Weßendorf, zunächst einen Abriss über den Zustand des Wasserversorgungsnetzes der Gemeinde Rosendahl vorzustellen und dabei auch die in den vergangenen Jahren bereits notwendig gewordenen Sanierungsmaßnahmen zu erläutern.

 

Herr Hackenfort erklärte, dass das Wasserversorgungsnetz zum Großteil aus den Jahren 1977 bis 1983 stamme. Im Jahr 2002 sei es vermehrt zu Rohrbrüchen und Störungen in der Versorgung gekommen. Man habe festgestellt, dass in den meisten Fällen Korrosionsschäden an verzinkten Rohren im Bereich der Verbindung der Zuleitungsrohre zu den Hausanschlüssen aufgetreten seien. Daraufhin sei ein Programm gestartet worden, bei dem mehr als 1.250 Hausanschlüsse saniert worden seien. Glücklicherweise sei man in den meisten Fällen vor einem auftretenden Rohrbruch dagewesen.

Am Hochbehälter in Holtwick habe es seit 2003 verschiedene Erhaltungs- und Reparaturarbeiten gegeben. Dabei sei die Behälteratmungsanlage ebenso erneuert worden wie die Schaltanlagen für die Pumpen. Die Pumpen können dadurch lastabhängig bedient werden und es gebe weniger Kupplungsschäden. Ebenso seien sämtliche in den Behälter hineinführenden Leitungen erneuert worden, wie er schon in der Ratssitzung im letzten Jahr erläutert habe (Rat/VIII/22).

Im Jahr 2004 seien das Flachdach des Hochbehälters und des Betriebsgebäudes erneuert worden. Es habe erhebliche Undichtigkeiten im Mauerwerk und im Gebäude gegeben. Durch die neuen Pultdächer habe man diese Probleme beseitigen können.

In den Jahren 2004 bis 2007 habe es die erste komplette Rohrnetzspülung gegeben, die im Jahr 2012 wiederholt wurde.

Im Jahr 2011 sei die Druckminderungsstation in Holtwick erneuert worden. Da in Legden ein deutlich höherer Druck vorhanden sei, habe es zuvor Probleme mit den Armaturen und Sicherheitsventilen gegeben.

In den Jahren 2008 bis 2011 seien die kompletten Bestandspläne, auf die auch die Gemeinde Rosendahl zurückgreifen könne, digitalisiert worden.

Diese grobe Übersicht führe zu der Frage, was an zukünftigem Sanierungsbedarf erforderlich sei. Dies könne mit einer korrosionstechnischen Bewertung für Transportleitungen, einer Rohrnetzanalyse und einer Leistungsberechnung beantwortet werden.

 

Herr Weßendorf ergänzte, dass es wichtig sei, an die Zukunft zu denken und eine sichere Wasserversorgung bereit zu stellen. Dazu diene im Wesentlichen die Rohrnetzberechnung, bei der jeder Leitungsabschnitt einzeln beurteilt werde. Im Zuge dieser Untersuchung könnten möglicherweise auch Leitungen durch das Einziehen von Inlinern saniert werden. Im Jahr 2016 habe man dann ein konkretes Ergebnis vorliegen.

 

Ausschussmitglied Neumann erkundigte sich, ob man bei der Rohrnetzberechnung bereits die Installation von sogenannten Makrowasserzählern berücksichtigt habe.

 

Herr Weßendorf erklärte, dass momentan Wasserzähler genutzt würden, die genormt und von der Eichbehörde abgenommen worden seien. Auf dem Markt seien inzwischen auch sogenannte Kapselzähler, die aber für den Kunden nicht unbedingt von Vorteil seien, da sie im Gegensatz zu den herkömmlichen Zählern auch minimale Wasserströme messen. Dem Kunden würden dadurch möglicherweise höhere Kosten entstehen. Man überlege noch, ob es sinnvoll und kundenfreundlich sei, in Zukunft solche Zähler zu verwenden.

 

Ausschussmitglied Tendahl bestätigte, dass er aus eigener Erfahrung bestätigen könne, dass die genannten Reparaturen und Sanierungen unbedingt notwendig gewesen seien.

 

Ausschussmitglied Reints fragte nach den Kosten, die auf die Gemeinde Rosendahl zukommen werden. Er wünsche sich zumindest ungefähre Angaben dazu.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass man bisher mit Reparaturen das Leitungsnetz habe stabil halten können, dies sei aber nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werde unweigerlich eine Erneuerung erforderlich sein. Den genauen Umfang könne man aber noch nicht festlegen, dafür sei die Rohrnetzanalyse gedacht. Es müsse möglich sein, die notwendigen Investitionen zu tätigen, ohne vorher eine genaue Summe festzulegen. Da alle Leitungen in relativ kurzer Zeit errichtet worden seien, könne man auch davon ausgehen, dass sie in ebenso kurzer Zeit erneuert werden müssten. Man müsse nicht nur Unterhaltungsaufwendungen stemmen können, sondern auch Investitionen. Dies solle durch die moderate Anhebung des Wasserpreises möglich sein, um nicht der nachfolgenden Generation alle Kosten aufzubürden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass eine Erneuerung zwar nicht unbedingt teurer sein müsse als eine Reparatur, wenn dadurch eine Anlage wirtschaftlicher funktioniere. Dennoch sei er nicht damit einverstanden, prophylaktisch den Wasserpreis zu erhöhen, auch wenn die Gemeinde Rosendahl momentan kreisweit den günstigsten Preis habe. Man müsse unterscheiden, wo eine Reparatur möglich und eine Investition notwendig sei. Er sei der Ansicht, dass genügend Kapital vorhanden und eine Preiserhöhung damit nicht notwendig sei.

 

Kämmerer Isfort verwies in diesem Zusammenhang auf die gesonderten Bilanzauszüge für die Produkte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den jeweiligen Jahresabschlüssen der Gemeinde. Danach stünden dem Wasserwerk zum Bilanzstichtag 31.12.2011 insgesamt 2.295.421,24 € aus Ausleihungen, Liquiditätsansprüchen gegenüber der Gemeinde und erbrachten Konzessionsabgaben zur Verfügung (Anlage I).

 

Er stellte in diesem Zusammenhang klar, dass es bei der vorgeschlagenen Wasserpreisanhebung nicht darum gehe, die jährlich anfallenden, sukzessive ansteigenden Unterhaltungsaufwendungen abzudecken. Diese könnten derzeit mit dem geltenden Wasserpreis noch voll abgedeckt werden. Zudem sei eine Anhebung des Wasserpreises in diesem Fall erst dann erforderlich, wenn eine volle Kostendeckung des laufenden Aufwandes nicht mehr sichergestellt sei.

 

Kämmerer Isfort machte in der weiteren Diskussion deutlich, dass der tatsächliche Wertverzehr bei einer Abschreibung vom Anschaffungs- und Herstellungswert, zu deren Anwendung die Gemeinde verpflichtet sei, nicht abgebildet werde. Hierzu sei die zusätzliche Berücksichtigung von inflationsbedingten Preissteigerungen und von Verteuerungen wegen technischen Fortschritts etc. erforderlich. Die sich ergebende Finanzierungslücke müsse dann von der nachfolgenden Generation zusätzlich getragen werden. Letztendlich, so führte er weiter aus, sei hier eine politische Entscheidung gefordert, er persönlich halte es jedoch vor diesem Hintergrund für unbedingt notwendig, jetzt den Wasserpreis anzuheben.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass eine Entscheidungsfindung mit konkreten Zahlen deutlich leichter wäre und er sich von den Stadtwerken hierzu entsprechende Informationen gewünscht hätte. Es müsse doch zumindest möglich sein, die Kosten der Rohrnetzanalyse zu beziffern.

 

Kämmerer Isfort erläuterte hierzu, dass der Ansatz im Haushaltsentwurf 2013 für Unterhaltungsmaßnahmen einen Betrag von jährlich 20.000 € im Planungszeitraum berücksichtige.

 

Herr Weßendorf erklärte, dass die Stadtwerke Coesfeld für alle Verbraucher eine gute und gleichbleibende Wasserqualität zur Verfügung stellen wollen. Dazu gehe man Auffälligkeiten im Netz nach und versuche, Fehler zu beheben. Eine differenzierte Kostenvoraussage könne er hierzu nicht machen. Letztendlich gehe es darum, eine Wasserversorgung ohne Unterbrechung sicherzustellen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilte mit, dass er keine Tendenz erkennen könne, die auf einen explosionsartigen Anstieg des Reparaturbedarfs hinweise und somit auch im aktuellen Haushalt kein erhöhter Aufwand erkennbar sei. Im Jahr 2016 würden die Abschreibungswerte sinken, so dass dann Spielraum für evtl. neue Investitionen vorhanden sei. Er sehe nach wie vor keine Notwendigkeit für eine Anhebung des Wasserpreises.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Rahsing nach den Zahlen für einen Vier-Personen-Haushalt verwies Kämmerer Isfort auf die Sitzungsvorlage, wonach etwa 2,- € im Monat mehr zu zahlen wären. 

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärte sodann, dass die CDU-Fraktion der Argumentationskette des Kämmerers folgen und der Erhöhung des Wasserpreises zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Schubert stellte fest, dass die ursprüngliche Investition für die Herstellung des Trinkwassernetzes bei 5,8 Mio. € gelegen habe. Mit dem bisherigen Wasserpreis sei es möglich gewesen, die Kosten für alle notwendigen Reparaturen und Sanierungen zu decken. Es sei klar, dass man für eine Komplettsanierung nicht mit der ursprünglichen Summe auskommen werde. Es müsse aber doch noch Reserven geben, auf die man zugreifen könne. Er wolle gern wissen, über welche Summen die Gemeinde Rosendahl dafür verfüge.

 

Kämmerer Isfort verwies hierzu nochmals auf den vorgelegten Bilanzauszug, der eine genaue Abbildung der finanziellen Situation des Bereiches Wasserversorgung darstelle.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, was dagegen spreche, auch in den nächsten Jahren Konzessionsabgaben in Höhe von 42.000 € zu erwirtschaften.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass dies nur mit einer Preiserhöhung möglich sei. Man könne nicht nur den Tagesbedarf abdecken, sondern müsse auch in die Zukunft sehen. Er wolle unbedingt vermeiden, der nächsten Generation übermäßige Lasten aufzubürden.

 

Ausschussmitglied Neumann erklärte, dass die WIR-Fraktion der Erhöhung des Wasserpreises nur dann zustimmen könne, wenn aus dem Beschluss hervorgehe, dass die sich daraus ergebenden zusätzlichen Netto-Liquiditätszuwächse in einer Sonderrücklage nachgewiesen werden.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, den Beschluss mit der ergänzenden Formulierung zur Ratssitzung vorzulegen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: