Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/512 als Anlage II beigefügten Vereinbarung mit den Katholischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Rosendahl über die Finanzierung der Zusatzplätze in den Kath. Kindergärten für die Laufzeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/512.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass in der Sitzungsvorlage noch einmal dargestellt sei, dass der Versuch, die Trägeranteile für die sogenannten Zusatzplätze dem Kreis Coesfeld zu übertragen, gescheitert sei. Da somit von einer langfristigen Regelung zwischen der Gemeinde Rosendahl und den Katholischen Kirchengemeinden ausgegangen werde, schlage man verwaltungsseitig vor, eine Verlängerung des Vertrages für 2 Jahre mit einer Verlängerungsklausel vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte für die WIR-Fraktion, dass der Passus im § 9 der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rosendahl und den Katholischen Kirchengemeinden, wonach eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages wirksam werde, wenn keine Kündigung erfolge, herausgenommen werden solle. 

 

Pastor Remke erklärte, dass es Ziel der Pfarrgemeinden sei, durch diesen Vertrag die jährliche Diskussion um das gleiche Thema zu vermeiden. Auch in anderen Kommunen werde bereits so verfahren. Er sei der Ansicht, dass der vorgelegte Vertrag eine Vereinfachung für alle Seiten darstelle. Zudem sehe er keine Notwendigkeit, alle zwei Jahre die gleiche Diskussion zu führen und damit den gesamten Kirchenvorstand zu beschäftigen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing entgegnete, dass es lediglich um die Vertragslaufzeit gehe, mit der sich nur der zuständige Ausschuss alle zwei Jahre erneut befassen solle. Für die Gemeinde bedeute das ebenso wie für die Katholischen Kirchengemeinden keine Mehrkosten.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf begrüßte diesen Vorschlag vor dem Hintergrund, dass man die Hoffnung niemals aufgeben solle. Möglicherweise sei ja irgendwann auch einmal eine Änderung der Haushaltslage zu erwarten, so dass man dann den verfassungsmäßigen Auftrag der Konnexität im Rahmen der Kinderbetreuung diskutieren könne.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: