Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Der vorgestellten Planung für das Wohn- und Geschäftshaus an der Hauptstraße / Zufahrt zum Dienstleistungszentrum im Ortsteil Osterwick wird zugestimmt. Die für die Realisierung des Projektes notwendige Bebauungsplanänderung soll durchgeführt werden, sofern vom Investor sämtliche Verfahrenskosten getragen werden.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/517 und begrüßte als Gäste zu diesem TOP Herrn Skrobek als Architekten und Herrn Uhling als Bauherren/Investor.

 

Herr Uhling stellte sich daraufhin vor. Er werde gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder, die leider heute verhindert seien, als Bauherr bzw. Investor für das neue Wohn- und Geschäftshaus auftreten. Die gesamte Familie sei im Steuerberatungsbereich tätig. Geplant werde dieses Projekt zusammen mit dem Architekten Daniel Skrobek und der Kanzlei Bäumer & Kollegen, die in dem neuen Wohn- und Geschäftshaus gerne Büroflächen mieten wolle. Er betonte ausdrücklich, dass die Geschäftsflächen und alle Wohnungen nicht veräußert sondern vermietet werden sollen. Er sei gerne bereit, weitergehende Fragen zu beantworten.

 

Architekt Skrobek erläuterte anschließend anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern auch in Schriftform vorlag, die Planungen. Dabei stellte er besonders den repräsentativen Charakter des geplanten Gebäudes am Eingang zum Dienstleistungszentrum heraus.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, warum das Gebäude nicht näher an die südwestliche Grundstücksgrenze gesetzt werden könne.

 

Architekt Skrobek erklärte, dass hier eine Wassertransportleitung verlaufe, die nicht überbaut werden dürfe.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es sich hierbei um die Haupttransportleitung nach Darfeld handele und eine Verlegung aus Kostengründen nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Hemker äußerte Bedenken, da durch den Neubau doch eine erhebliche Anzahl an Parkplätzen verloren gehe. Er fragte ob in dem Neubau noch weitere gewerbliche Ansiedlungen geplant seien.

 

Herr Uhling erklärte, dass der größte Teil des Erdgeschosses durch die Kanzlei Bäumer & Kollegen genutzt werden solle. Eine verbleibende Fläche von ca. 100 qm könne gewerblich genutzt werden. Die Parkplatzfrage gab er an Herrn Skrobek weiter.

 

Architekt Skrobek erläuterte im Folgenden die Parkplatzsituation. Für das geplante Wohn- und Geschäftshaus müsse man auf dem Grundstück 16 Parkplätze nachweisen, tatsächlich könnten aber sogar 17 geschaffen werden. Einige weitere Parkplätze, die zurzeit durch eine Baulast noch auf dem Grundstück lägen, würden hinter das Volksbank-Gebäude verlagert und dort neu geschaffen.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, wie viele Parkplätze konkret durch den Neubau verloren gingen.

 

Architekt Skrobek antwortete, dass es sich hier um 26 Stellplätze handele.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betonte, dass man den Wegfall von Stellplätzen bedenken und bei der Ansiedlung eines neuen Gewerbes unbedingt auf das schon bestehende Gewerbe Rücksicht nehmen müsse.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass es sich hier um Stellplätze auf einem privaten Grundstück für alle Geschäfte gehandelt habe, unter anderem für den Schlecker Markt, der ja inzwischen nicht mehr existiere. Stellplätze für die Wohnnutzung würden auf Privatgelände hinter dem Volksbank Gebäude zur Verfügung gestellt. Außerdem fordere der Kreis Coesfeld den Nachweis von Stellplätzen nach der Baunutzungsverordnung, der hier komplett erfüllt werde.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, ob es hinter dem Edeka-Markt auf dem gemeindlichen Grundstück noch Möglichkeiten gebe, weitere Parkplätze zu schaffen.

 

Dies wurde von Bürgermeister Niehues verneint, da sich dort das Regenüberlaufbecken mit dem dazugehörigen Betriebsgebäude befinde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber sah in der Parkplatzsituation kein Problem, da der Getränkemarkt Steiner doch inzwischen in das Hauptgeschäft integriert sei.

Er lobte die hervorragende Präsentation des Neubauprojektes und fragte, ob darin ein Aufzug vorgesehen sei.

 

Dies wurde von Architekt Skrobek bejaht.

 

In der weiteren Diskussion wurde über die geplante zweite Grundstückszufahrt beraten und auf das Gefahrenpotential durch die Kurve und den Verkehr aus der Midlicher Straße an dieser Stelle hingewiesen. Als mögliche Alternative wurde eine Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen.

 

Bürgermeister Niehues verwies darauf, dass die zweite Zufahrt zu dem Grundstück mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt werden müsse und dieser hierzu wohl Vorgaben machen werde.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: