Das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/524 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Die Beratung dieses TOP´s erfolgte vor dem TOP 9 ö.S.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/524.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier darum gehe, auf der Garage eine Terrasse zu errichten. Dadurch werde die Garage zu Wohnraum und es werde vom Kreis Coesfeld eine Änderung des Bebauungsplanes gefordert, weil die Garage an einer Ecke geringfügig die Baugrenze überschreite. 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt merkte an, dass der Katasterplan nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimme.

 

Dies sei oftmals so, erklärte Bürgermeister Niehues, der maßgebliche Plan sei aber der Bebauungsplan.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: