Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/497 als Anlage I beigefügte 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Hinzugefügt werden dem § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl aus dem Originaltext des § 73 Abs. 3 GO NRW die Sätze 3 bis einschließlich 5. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/497.

 

Ausschussmitglied Söller stellte fest, dass laut Sitzungsvorlage der § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bereits im Jahr 2007 geändert wurde und fragte, ob die Gemeinde Rosendahl demnach möglicherweise seit 2007 eine rechtswidrige Hauptsatzung habe.

Er fragte weiter, ob mit einer Hauptsatzung, die parallel zur GO NRW im Jahr 2007 geändert worden wäre, die Besetzung der Stelle des ausscheidenden Fachbereichsleiters Isfort in gleicher Weise vorgenommen worden wäre, wie es jetzt erfolgt sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich hier um rein spekulative Fragen handele, da es jeder Gemeinde und jedem Rat überlassen sei, eine Hauptsatzung zur Regelung von gemeindeeigenen Angelegenheiten zu erlassen.

 

Ausschussmitglied Söller erklärte, dass seiner Meinung nach der Bürgermeister eine Änderung der Hauptsatzung hätte veranlassen müssen, nachdem sich die GO NRW im Jahr 2007 geändert habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er das für eine Auslegungsfrage halte. Bisher habe es keine Veranlassung für eine Änderung gegeben.

 

Ausschussmitglied Söller beharrte darauf, dass die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl durch die Änderung des § 73 Abs. 3 in der GO NRW nicht rechtsgültig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dadurch keine in der Vergangenheit gefasste Entscheidung berührt werde, da es dabei immer um Beamte gegangen sei und der Rat an Entscheidungen ohnehin beteiligt wurde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es sich bei der GO NRW um geltendes Recht handele. Eine Hauptsatzung könne nur Regelungen treffen, die der gesetzlichen Regelung nicht entgegen stünden, man könne damit nicht eigenes neues Recht schaffen. Die neue Regelung betreffe nun explizit die FachbereichsleiterInnen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf forderte Bürgermeister Niehues auf, zu klären, ob möglicherweise weitere Änderungen in der Hauptsatzung vorzunehmen seien, um sie an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Hauptsatzung nochmals mit der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW abzugleichen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass durch den Erlass bzw. eine Veränderung der GO NRW der entsprechende Passus automatisch zu geltendem Recht werde. Seiner Meinung nach brauche man nicht einmal die jetzt formulierte Konkretisierung. Er plädiere sogar dafür, den kompletten Text des § 73 Abs. 3 zu übernehmen, um jegliche Missverständnisse zu vermeiden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass der Rat nach der ursprünglichen Fassung des § 17 der Hauptsatzung über die Ernennung, Beförderung oder Entlassung von Beamten ab der Besoldungsgruppe A 12 entscheiden konnte. Nach der neuen Regelung solle dem Rat nun ein Mitspracherecht sowohl bei Angestellten als auch Beamten in Fachbereichsleiterpositionen zugestanden werden. Dies sei aber nach Satz 2 des § 73 Abs. 3 GO NRW eine „Kann“-Regelung. Genauso gut hätte man auch nur den Satz 1 übernehmen können, wonach dann der Bürgermeister die Entscheidungen allein hätte treffen können. Es gehe hier um ein Mitspracherecht im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, dass im Zweifelsfall durch eine 2/3 Mehrheit gegenüber dem Bürgermeister durchgesetzt werden könne. Insofern habe der § 73 Abs. 3 GO NRW immer Gültigkeit gehabt. Möglicherweise sei es rechtlich unsauber gewesen, dass es in der Vergangenheit in der Hauptsatzung keine ausdrückliche Bestimmung für Nichtbeamte gegeben habe. Er gehe aber dennoch davon aus, dass alle bisher getroffenen Entscheidungen rechtsgültig seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf regte an, der zuvor auch schon von Herrn Branse vorgetragenen Anregung zu folgen und den kompletten Wortlaut des § 73 Abs. 3 der GO NRW in die Änderungssatzung zu übernehmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das kein Problem sei und verlas auf Bitten des Fraktionsvorsitzenden Branse im Anschluss nochmals den Text des § 17 Abs. 1 der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl, dem aus dem Originaltext des § 73 Abs. 3 GO NRW die Sätze 3 bis einschließlich 5 hinzugefügt werden sollen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: