Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/502 als Anlage beigefügte 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rosendahl vom 8. Juli 2010 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/502 und erläuterte, dass es hier um die Umsetzung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes gehe, wonach der Schulträger u.U. unter der Berücksichtigung der neu eingeführten kommunalen Klassenrichtzahl über Anzahl und Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen entscheiden müsse. Bisher sei dieser Fall glücklicherweise nicht eingetreten. Allerdings müsse für künftige Jahrgänge festgelegt werden, ob der Rat darüber befinden wolle oder diese Aufgabe an den Schul- und Bildungsausschuss übertragen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass die CDU-Fraktion dafür plädiere, die Zuständigkeit an den Schul- und Bildungsausschuss abzugeben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass diese Regelung wohl getroffen werden müsse, dass die WIR-Fraktion die Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl aber grundsätzlich für unsinnig halte, da sie nicht die Realität im ländlichen Raum widerspiegele.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stimmte Herrn Mensing zu und kündigte an, dass mit dem zivilen Ungehorsam der Fraktionen gerechnet werden müsse, wenn tatsächlich eine Entscheidung über die Verteilung von Schülern auf die Grundschulen gefällt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die SPD-Fraktion der Ansicht sei, dass nicht jeder Schüler eine eigene Klasse oder gar einen eigenen Lehrer haben könne. Ebenso halte sie es nicht für sinnvoll, auch in Zukunft um jeden Preis drei Grundschulen vorzuhalten.

Daher beantrage er, die Ergänzung zum § 4 der Zuständigkeitsordnung dahingehend zu ändern, die Grundschulstandorte nicht einzeln zu benennen.

 

Bürgermeister Niehues ließ über den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Branse abstimmen, die Formulierung Grundschulstandorte „Darfeld, Holtwick und Osterwick“ aus der Ergänzung zum § 4 der Zuständigkeitsordnung herauszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       3 Ja Stimmen

                                                            7 Nein Stimmen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: