Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich mit weiteren Kommunen an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/506.

 

Kämmerer Isfort erläuterte zunächst noch einmal die Sitzungsvorlage. Man müsse zum Verständnis zunächst an die von der Gemeinde Rosendahl erfolgte Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 und die anschließende Klage gegen den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster anknüpfen.

Aktuell gehe es um das GFG 2012, das erst sehr spät verabschiedet worden sei. Es greife zwar inhaltlich die Regelungen aus dem Jahr 2011 auf, führe aber in zwei wesentlichen Punkten zu einer weiteren Verschärfung. Zum einen sei eine völlige Veränderung in der Gewichtung der SchülerInnen beim Schüleransatz erfolgt. Es erfolge nur noch die Unterscheidung nach einer Ganztags- oder Halbtagsbeschulung, wobei der Bedarf eines Halbtagsschülers mit einem Fünftel des Bedarfs eines Ganztagsschülers gewichtet werde. Dies sei für ländliche Kommunen extrem ungünstig.

Ferner gebe es eine weitere Anhebung des Soziallastenansatzes, der aktuell 15,3 % betrage. Das sei eine Vervierfachung des ursprünglichen Satzes.

Zusammenfassend könne man somit sagen, dass, wenn es Gründe für eine Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 gab, diese Gründe erst recht für das GFG 2012 gelten. Somit sei es eine logische Konsequenz, sich erneut an einer Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

Ein weiterer Kritikpunkt habe sich aus der Anwendung des GFG 2012 durch das Ministerium für Inneres und Kommunales beim Flächenansatz ergeben. Geplant war, mit einem Flächenansatz den gesonderten Bedarf für Kommunen mit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsdichte auszugleichen. In der Anwendung sei jedoch nicht das Verhältnis der Bevölkerungsdichte der Gemeinden (Gemeindefläche./. Gemeindeeinwohner) zur Bevölkerungsdichte des Landes (Landesfläche./. Landeseinwohner) berücksichtigt worden, sondern die Einzelwerte der Kommunen seien addiert worden und dann durch die Anzahl der Kommunen geteilt worden. Dadurch erhalte die Gemeinde Rosendahl das gleiche Gewicht wie z.B. die Stadt Köln. Der Gutachter im Beschwerdeverfahren gegen das GFG 2011, Professor Deubel, habe errechnet, dass der Gemeinde Rosendahl durch diese Vorgehensweise rd. 280.000 € im Jahr 2013 verloren gingen. Dieser Kritikpunkt könne durch eine Erweiterung des bereits laufenden Klageverfahrens einbezogen werden.

Da bereits weitere Kommunen ihr Interesse an einer Beteiligung der Verfassungsbeschwerde bekundet hätten, seien voraussichtlich keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde Rosendahl zu erwarten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die CDU-Fraktion dieses Vorhaben uneingeschränkt unterstützen werde. Familien würden durch die vorgetragenen Regelungen im Bereich der Schulfinanzierung quasi gezwungen, ihre Kinder in gebundene Ganztagsschulen zu schicken, da die Kommunen zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, Halbtagsschulen oder offene Ganztagsschulen anzubieten. Das sei ein Frevel an Familien, den man nicht dulden werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse war der Ansicht, dass es sich bei der Verfassungsbeschwerde und der Klage gegen das GFG lediglich um ein Stück Politik handele. Es sei nachträglich nicht sicher festzustellen, ob das GFG 2011 oder 2012 gerecht gewesen sei. Er gehe davon aus, dass die grundsätzliche Problematik damit nicht geändert werde. NRW werde auch zukünftig nicht reich werden und man müsse lernen, weiter mit einer Mangelfinanzierung umzugehen.

Als Konsequenz aus dem Statement von Herrn Steindorf zuvor ergebe sich die Feststellung, dass das Land für die Schulen und deren Finanzierung verantwortlich sei. Das bedeute aber auch, dass man sich von gemeindlich geführten Schulen verabschieden müsse.

Kämmerer Isfort habe von der Konsequenz in der Vorgehensweise gegen das GFG gesprochen. Die SPD-Fraktion werde also konsequent, wie schon im letzten Jahr, gegen die Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde stimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass ihm in diesem Zusammenhang das parteipolitische Gerangel nicht zusage. In diesem Falle gehe es einzig und allein um das Wohl der Gemeinde Rosendahl. Die WIR-Fraktion werde also wie im letzten Jahr einer Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies zurück, dass die SPD-Fraktion nicht das Wohl der Gemeinde im Sinn habe. Er wisse sehr gut, dass er als Ratsmitglied die Gemeinde Rosendahl vertreten müsse. Natürlich könne man mit der Zustimmung für die Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde Wählerstimmen gewinnen, aber er glaube nicht, dass man jedem Wähler hinterherlaufen müsse. Ein Wähler müsse sich auch fragen, ob er zum eigenen Vorteil wähle und dabei möglicherweise die Gemeinde ruiniere.

 

Ausschussmitglied L.M. Meier stellte fest, dass die FDP in NRW ja nicht an der Regierung beteiligt sei und sie sich daher „diesen Schuh“ nicht anziehen müsse. Sie halte das GFG für verfassungswidrig und werde daher für die FDP-Fraktion zustimmen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: