Der Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Windeignungsbereichen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl) vom 08.10.2009 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß §§ 2 Abs. 1 und 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird durchgeführt. Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/518 als Anlage VIII beigefügte Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass sich dieser Planentwurf nach Vorlage der Abschlussberichte der artenschutzfachlichen Gutachten noch ändern kann.   

 

Auf der Grundlage des vorstehenden Planentwurfes werden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Münsterland erforderlich ist.

Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Feststellungsbeschluss über die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – aufgehoben wird.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 

 

Ausschussvorsitzender Schenk schlug sodann vor, die Beratung des TOP 15 vorzuziehen, da der Antragsteller noch anwesend sei und ließ darüber abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                        einstimmig


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/518 und begrüßte zu diesem TOP Herrn Dipl. Ing. Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner.

 

Herr Ahn erläuterte im Folgenden anhand einer Präsentation die aktuelle Situation der Gemeinde Rosendahl. Rosendahl liege mit seinen Planungen in Bezug auf mögliche Bürgerwindparks sehr weit vorne und er lobte, dass es gelungen sei, dass örtliche GbR´s die Planungen von Bürgerwindparks in die Hand genommen hätten.

Die schon vor einiger Zeit vorgestellte Tabuflächenanalyse habe insgesamt 12 mögliche Suchflächen für Windkraft ergeben. Eine Potenzialstudie des Landes NRW für erneuerbare Energien habe diese ausgewiesenen Flächen aktuell bestätigt.

Für sechs dieser Zonen hätten sich bereits örtliche Projektgemeinschaften zusammengefunden, dazu komme die schon bestehende Zone COE 1.

Grundsätzlich sei bei den Planungen ein Wohnabstand von mindestens 500 m eingehalten worden, der nur im Gebiet COE 1 unterschritten werde, da es sich hier um bereits genehmigte Anlagen handele. Die Standorte für neue Windenergieanlagen (WEA) lägen innerhalb von Flächen, die im städtebaulichen Konzept der Gemeinde Rosendahl ermittelt worden seien. Die Artenschutzgutachten seien zum großen Teil noch in Arbeit. Dennoch könne man einen Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans erstellen. Zum Landschaftsschutz müsse sich der Kreis Coesfeld äußern.

Möglicherweise müsse von der Gemeinde Rosendahl ein Zielabweichungsverfahren beantragt werden, was aber erst nach Auswertung des ersten Verfahrensschrittes zum Flächennutzungsplan und dem Nachweis eines weitgehenden Konsenses möglich sei.

Der heute vorgelegte Beschussvorschlag begrenze damit die Konzentration der Windenergienutzung auf insgesamt 7 Zonen, obwohl eigentlich 12 Zonen möglich gewesen seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass man sich im Vorfeld fraktionsübergreifend einig gewesen sei, den Ausbau von WEA zu ermöglichen. Er appelliere daher hier auch an die Investoren, möglichst einig zu handeln, um das notwendige Verfahren in die Wege zu leiten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion zwar die Ausweitung von Windenergie befürworte, nicht aber die Bildung von Konzentrationszonen. Die SPD-Fraktion wünsche, dass sich die Politik aus den Planungen heraushalte und dies allein den Investoren überlasse.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte der Ausführung von Herrn Kreutzfeldt voll zu. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen favorisiere die Aufstellung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, wo dieses möglich sei und von Investoren gewünscht werde.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass zunächst die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses von Oktober 2009 für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgen müsse. Anschließend könne dann ein neuer Aufstellungsbeschluss laut Sitzungsvorlage gefasst werden. 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt beantragte daraufhin eine getrennte Abstimmung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.10.2009 und den neuen Aufstellungsbeschluss.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf war der Ansicht, dass man mit der Schaffung von Konzentrationszonen Sicherheit für alle Bürger schaffe und zu einem Konsens von Investoren und Anliegern kommen könne. Er glaube nicht, dass das möglich sei, wenn jeder beliebig eine WEA aufstellen könne. Die CDU-Fraktion wolle den eingeschlagenen Weg nachhaltig stützen und deutlich machen, dass man sich auf sie verlassen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso einen Konsens wünsche und sich über die bereits gegründeten Projektgesellschaften freue. Der alte FNP könne aufgehoben werden, aber es müsse kein neuer FNP beschlossen werden.

 

Ausschussvorsitzender Schenk folgte dem Antrag von Herrn Kreutzfeldt und ließ über den vorgelegten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen.

 

Der Ausschuss fasste folgende Beschlussvorschläge für den Rat: