Ausschussmitglied Neumann verwies auf die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten sei und Änderungen bei den Vorgaben zur Legionellenuntersuchungspflicht ergeben habe. Danach bestehe die Pflicht, warmes Wasser auf Legionellen untersuchen zu lassen, wenn der Wasserspeicher größer als 400 l sei.

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses Thema in der nächsten Bürgermeisterkonferenz auf der Tagesordnung stehe, er im Moment aber dazu noch keine konkreten Aussagen treffen könne.

Ausschussmitglied Neumann fragte, ob in der Kostenkalkulation eventuell erhöhte Ausgaben bereits berücksichtigt worden seien.

Herr Weßendorf erklärte, dass die Trinkwasserverordnung insbesondere private Gebäude betreffe, so dass in erster Linie Hauseigentümer verpflichtet seien, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. Eine weitere Erläuterung würde den Rahmen der aktuellen Sitzung jedoch sprengen. Er könne aber versichern, dass die von den Stadtwerken Coesfeld einzuhaltenden Vorgaben zu 100 % erfüllt würden.