Sitzung: 31.01.2013 Ver- und Entsorgungsausschuss
Ausschussmitglied Neumann verwies auf
die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die
am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten sei und Änderungen bei den Vorgaben zur
Legionellenuntersuchungspflicht ergeben habe. Danach bestehe die Pflicht,
warmes Wasser auf Legionellen untersuchen zu lassen, wenn der Wasserspeicher
größer als 400 l sei.
Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses Thema in der
nächsten Bürgermeisterkonferenz auf der Tagesordnung stehe, er im Moment aber
dazu noch keine konkreten Aussagen treffen könne.
Ausschussmitglied Neumann fragte, ob in der Kostenkalkulation
eventuell erhöhte Ausgaben bereits berücksichtigt worden seien.
Herr Weßendorf erklärte, dass die Trinkwasserverordnung
insbesondere private Gebäude betreffe, so dass in erster Linie Hauseigentümer
verpflichtet seien, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. Eine weitere
Erläuterung würde den Rahmen der aktuellen Sitzung jedoch sprengen. Er könne
aber versichern, dass die von den Stadtwerken Coesfeld einzuhaltenden Vorgaben
zu 100 % erfüllt würden.