Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3

Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich mit weiteren Kommunen an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012.


Abstimmungsergebnis:                         20 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14. Februar 2013.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: