Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2

Eine Änderung der Entgeltregelungen für die Wasserversorgung in der Gemeinde Rosendahl wird dahingehend beschlossen, dass der Netto-Verbrauchspreis je cbm (Ziffer 3, Buchstabe d) ab dem Jahr 2013 von 1,20 € auf 1,35 je cbm angehoben wird. In Höhe der sich daraus ergebenden Nettoliquiditätszuwächse ist in der Bilanz eine Sonderrücklage nach § 43 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) unter dem Bilanzposten „Eigenkapital“ auszuweisen.


Abstimmungsergebnis:                         21 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 31. Januar 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die Kritik der SPD-Fraktion weiterhin bestehen bleibe und man der Ansicht sei, dass der Wasserpreis erst angehoben werden sollte, wenn eine konkrete Summe für Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bekannt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies auf seine Haushaltsrede und machte deutlich, dass die Preisanhebung auch für den angestrebten Haushaltsausgleich notwendig sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse entgegnete, dass die Entgelte für Wasser seiner Ansicht nach keine Auswirkung auf den Gesamthaushalt haben. Die Frage sei vielmehr, ob die Anhebung des Wasserpreises gerecht sei.

 

Kämmerer Isfort betonte, dass es ihm ganz deutlich um die Generationengerechtigkeit gehe. Mit der Abschreibungsmethode vom Anschaffungs- bzw. Herstellungswert könne der tatsächliche Werteverzehr nicht abgebildet werden. Daher könne in keinem Fall eine Erwirtschaftung der tatsächlichen technischen Neuerungen erfolgen. Die entstehende Differenz zwischen dem Anschaffungs- und dem Vorsorgewert könne so nicht abgebildet werden. Erst in der nächsten Generation werde dann der Mangel zu Tage treten. Er appelliere daher an den Rat, Vorsorge zu treffen, um notwendige Reinvestitionen tätigen zu können. Es gehe nicht in erster Linie um den Haushaltsausgleich.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt stellte fest, dass die Bürger, die jetzt zu höheren Zahlungen gezwungen würden, die späteren Reinvestitionen wahrscheinlich nicht mehr erleben würden. Das halte er nicht für gerecht.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der heutige Nutzer der Trinkwasseranlagen rd. 15 Cent mehr bezahlen solle, um eine Summe für zukünftige Reinvestitionen anzusammeln. Die notwendige Summe werde mit diesen Zahlungen nicht erreicht, sondern es werde lediglich ein Beitrag geleistet. Auch die nachfolgende Generation werde durch notwendige Reinvestitionen noch ausreichend belastet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erinnerte daran, dass die gleiche Diskussion bereits bei den Vorberatungen im Ver- und Entsorgungsausschuss geführt worden sei. Er wolle hier daran erinnern, dass es vor rd. 12 Jahren Überlegungen gegeben habe, dass Wasserwerk zu veräußern. Er ziehe den Hut vor der SPD-Fraktion, die den Verkauf damals verhindert habe. Inzwischen sei deutlich geworden, wie wichtig diese Entscheidung für den Haushalt der Gemeinde gewesen sei. Die WIR-Fraktion werde der Anhebung des Wasserpreises zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit sei, diese Diskussion weiter fortzuführen und den Beschlussvorschlag nicht mittragen werde.

 

Nachdem Ratsmitglied Rahsing um Abstimmung gebeten hatte, folgte der Rat sodann dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: