Der Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Windeignungsbereichen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl) vom 08.10.2009 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß §§ 2 Abs. 1 und 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird durchgeführt. Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/518 als Anlage VIII beigefügte Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass sich dieser Planentwurf nach Vorlage der Abschlussberichte der artenschutzfachlichen Gutachten noch ändern kann.   

 

Auf der Grundlage des vorstehenden Planentwurfes werden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Münsterland erforderlich ist.

Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Feststellungsbeschluss über die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – aufgehoben wird.


Abstimmungsergebnis:                         17 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13. Februar 2013.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt verwies auf die Erläuterungen von Herrn Ahn, wonach eigentlich 12 Windeignungsflächen vorhanden seien, man mit dem Beschlussvorschlag aber eine Begrenzung auf insgesamt 7 Flächen vornehme. Möglicherweise würden später erneut Kosten entstehen, wenn ein Investor auf der Ausweisung weiterer Flächen bestehe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte Herrn Kreutzfeldt darin zu und bat um eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass der derzeit gültige Flächennutzungsplan erst vor drei Jahren beschlossen worden sei. Jetzt werde er wieder aufgehoben. Auch er sei der Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei, die Standorte von Windenergieanlagen zu begrenzen.

 

Der Rat fasste sodann folgende Beschlüsse: