Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1

1.    Es wird nachträglich beschlossen, dass sich die Gemeinde Rosendahl an der „Münsterland Infrastruktur Holding GmbH  Co. KG“ mit einem Kapitalanteil in Höhe von 3.500 €  beteiligt.

 

2.    Es wird nachträglich beschlossen, dass sich die Gemeinde Rosendahl an der „Münsterland Infrastruktur Verwaltungsgesellschaft mbH“ mit einem Kapitalanteil in Höhe von 3.500 € beteiligt.

 

3.      Es wird nachträglich beschlossen, dass sich die Netzgesellschaft Rosendahl mbH an der „Münsterland Netzgesellschaft mbH  Co. KG“ mit einem Kapitalanteil in Höhe von 2.850 € beteiligt.

 

4.    Es wird nachträglich beschlossen, dass sich die Netzgesellschaft Rosendahl mbH an der „Münsterland Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH“ mit einem Kapitalanteil in Höhe von 2.850 € beteiligt.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/531.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass die Beteiligung der Gemeinde Rosendahl bzw. der Netzgesellschaft Rosendahl mbH an den auf der Grundlage der zwischen den Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden geschlossenen Rahmenvereinbarung gegründeten Gesellschaften der Kommunalaufsicht angezeigt worden sei. In diesem Zusammenhang sei man zu der Ansicht gelangt, dass die Genehmigung auch durch die jeweiligen Räte der Kommunen erfolgen solle, um Rechtssicherheit zu erlangen. Der eigentliche inhaltliche Beschluss sei durch die Rahmenvereinbarung schon gefasst worden.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Rahsing antwortete Bürgermeister Niehues, dass keine neuen Kosten zu erwarten seien, da es nur um einen nachträglichen Ratsbeschluss gehe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte die Hoffnung, dass durch die Gründung der Gesellschaften in Zukunft mehr als nur eine Erkenntnis gewonnen werden könne.

 

Ratsmitglied Fedder fragte, ob die Bündelung von Gesellschaften originär nur zum Erwerb der Netze erfolgt sei und die Kommunen sich beteiligen müssten.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass die Kommunen der Gründung von Spartengesellschaften zwar zustimmen müssen, sich aber nicht selbst beteiligen müssen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die im Beschlussvorschlag genannte „Münsterland Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH“ als Komplementärin für die „Münsterland Netzgesellschaft mbH Co. KG“ fungiere, wobei letztere für den Netzerwerb benötigt werde.

Ebenso diene die „Münsterland Infrastruktur Verwaltungsgesellschaft mbH“ als Komplementärin für die „Münsterland Infrastruktur Holding GmbH Co. KG“, die wiederum für die Gründung von Spartengesellschaften benötigt werde. Solange sich die Gemeinde Rosendahl an keiner Spartengesellschaft beteilige, stehe diese „nur auf dem Papier“ und verursache keine Kosten.

Eine Holdinggesellschaft habe in erster Linie nur eine Abrechnungsfunktion für die Spartengesellschaften.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: