Ratsmitglied Everding verwies auf einen Artikel in der Allgemeinen Zeitung Coesfeld am 8. März 2013 wonach es bei der Betreuung von unter dreijährigen(U3) Kindern noch einmal zu Umstrukturierungen in einigen Einrichtungen im Kreis Coesfeld kommen könne. Der Hintergrund sei ein Erlass des Landes NRW, nach dem die von ihm geförderten U3-Plätze auch nur mit Kindern unter drei Jahren besetzt werden dürfen. Der Kreis Coesfeld befürchte nun, dass er Fördergelder zurückzahlen müsse, wenn alles nach den bisherigen Belegungsplänen laufe. Sie fragte, ob auch die Gemeinde Rosendahl davon betroffen sein könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nicht die Gemeinde Rosendahl sondern allenfalls die Kindergartenträger hiervon betroffen sein könnten. In einem Gespräch der Kindergartenleiterinnen mit dem Kreisjugendamt sei darauf hingewiesen worden. In Rosendahl könnten alle geförderten U3-Plätze auch mit unter dreijährigen Kindern belegt werden, so dass die Rosendahler Kindergärten nicht betroffen seien.