Bürgermeister Niehues berichtete, dass Bürgermeister Borgmann aus Lüdinghausen als Vertreter der Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld ein Schreiben an alle Fraktionen des Nordrhein-Westfälischen Landtags geschickt habe, im dem er die Bewertung der Bürgermeisterkonferenz zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen im Allgemeinen und zum neu eingeführten Flächenansatz im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) mitgeteilt habe.

Inzwischen sei eine Antwort des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion NRW, Norbert Römer MdL, eingegangen. Danach könne der Facharbeitskreis auch nach sorgfältiger Auswertung der Diskussionsergebnisse keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung beim Flächenansatz erkennen. Erkennbar sei allerding die Notwendigkeit gewesen, den Begriff des „Landesdurchschnitts“ in § 8 Abs. 7 GFG 2013 zu konkretisieren, um eine klare Berechnungsgrundlage zu schaffen. Der § 8 Abs. 7 des GFG 2013 werde daher um den neuen Satz 3 „Landesdurchschnitt ist das arithmetische Mittel aus der Gesamtheit der gemeindlichen Fläche-Einwohner-Relationen“ ergänzt.

Nach dieser Bewertung sei eine Klage gegen die Berechnung des Flächenansatzes im GFG 2013 wohl aussichtslos.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass es in der geplanten Klage gegen das GFG 2012 um weitere fundamentale Dinge gehe, die noch nicht erledigt seien, so dass die Klage insgesamt noch aufrecht erhalten werden müsse.