1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/543 als Anlage I beigefügte Gesamtbilanz zum 31.12.2011 wird mit einer Bilanzsumme von 76.373.664,37 € festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/543 als Anlage II beigefügte Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.430.646,86 € wird festgestellt.


 

3.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/543 als Anlage III beigefügte Anhang zum Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Kapitalflussrechnung (Anlage III zum Gesamtanhang) mit einem ausgewiesenen Finanzmittelfonds in Höhe von 1.379.592,27 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/543 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wird festgestellt.

 

5.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes vom 22.03.2013 wird dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss Entlastung erteilt.

 

6.  Der festgestellte Gesamtfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.430.646,86 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Fedder verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/543 und begrüßte als Gast Herrn Geller von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Herr Geller erläuterte anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern auch als Handout vorgelegt wurde (Anlage I), die Prüfung des Gesamtabschusses 2011 der Gemeinde Rosendahl.

 

Er teilte mit, dass die Prüfung nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW durchgeführt worden sei. Dies müsse aber lediglich festgestellt werden und habe ansonsten keine weiteren Konsequenzen.

 

Ausschussmitglied Söller fragte, aus welchem Grund Besoldungserhöhungen bei den Beamten sowie Methodenwechsel bei der Berechnung der Rückstellungen für die Versorgungsempfänger einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des Jahresabschlusses nehmen könnten und daher als Risiko gelten, während Gehaltssteigerungen bei den Beschäftigten kein Risiko darstellten.

 

Herr Geller erläuterte, dass bei den Beamten und Versorgungsempfängern unmittelbar der Bilanzposten der Rückstellungen betroffen sei, wenn die Besoldung steige bzw. ein Methodenwechsel bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger stattfinde. Hier ist der aktuelle Haushalt bereits belastet, da zukünftige Anpassungen bereits heute eingerechnet werden. Gehaltssteigerungen bei den Beschäftigten wirken sich dagegen erst in dem Jahr in dem sie eintreten auf den Haushalt der Gemeinde aus.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: