Sitzung: 25.04.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: VIII/533
Die durch Ratsbeschluss vom 03. Mai 2012 für den Zeitraum 2012/2013 festgelegten Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 fort.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/533.
Allgemeiner Vertreter Gottheil berichtete, dass in 2013 bereits sieben Baugrundstücke, davon vier in Holtwick, zwei in Darfeld und eines in Osterwick, verkauft worden seien und bei weiteren drei Baugrundstücken die Käufer schon feststehen würden. Damit sei der Verkauf von zehn Grundstücken für 2013 gesichert. Im Haushalt 2013 seien elf Baugrundstücke veranschlagt worden. Er fügte hinzu, dass im Jahre 2012 acht Grundstücke verkauft worden seien.
Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wie die zukünftige Planung aussehen würde, da die gute Lage und Infrakstruktur von Holtwick sehr beliebt sei.
Allgemeiner Vertreter Gottheil antwortete, dass aktuell in Holtwick noch 17 Baugrundstücke, davon 16 im zweiten Teilbereich von Haus Holtwick und eine weitere Fläche im ersten Bereich des Gebietes, wo der Spielplatz vorgesehen war, zur Verfügung stehen würden. In Darfeld würden noch drei Grundstücke im Baugebiet Nordwest zur Verfügung stehen. In Osterwick seien gemeindliche Baugrundstücke nicht mehr vorhanden; hier seien jedoch noch Privatgrundstücke in den Baugebieten „Kleikamp II“ und „Westlich der Schöppinger Straße“ vorhanden.
Ausschussmitglied Rahsing wies darauf hin, dass man aufpassen müsse, dass keine Zersiedelung entstehe und fügte in diesem Zusammenhang hinzu, dass in den nächsten Jahren auch verstärkt ältere Gebäude in den Ortskernen aufgegeben würden.
Fraktionsvorsitzender Branse stimmte Herrn Rahsing zu und ergänzte, dass die Zeichen nicht mehr auf Expansion gesetzt werden dürften und die Außenbereiche nicht mehr zwangsläufig wachsen dürften; die innerörtliche Wohnbebauung müsse vordringlich verdichtet werden.
Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob es möglich sei, von der Rosendahler Internetseite eine Verlinkung für private Immobilienverkäufe zu schalten.
Fachbereichsleiter Homering wies darauf hin, dass dieses rechtlich nicht zulässig sei und verwies auf § 34 Gewerbeordnung.
Bürgermeister Niehues sowie der Allgemeine Vertreter Gottheil ergänzten, dass es außerdem sehr schwierig sei, hierbei auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Allgemeiner Vertreter Gottheil fügte noch hinzu, dass die Verwaltung bislang auf Nachfragen auch schon Hilfestellung bei privaten Immobilienverkäufen leisten würde.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: