Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss:
Die durch Ratsbeschluss vom 03. Mai 2012 für den Zeitraum 2012/2013 festgelegten Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 fort.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. April 2013.