Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a BauGB und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/539 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Mai 2013.