Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
01 |
„Wiedings Stegge“ (Stichstraßen) Gemarkung Osterwick, Flur 15, Flurstücke 599 und 621 |
Anliegerstraße (schraffiert) |
02 |
„Im Kreuzkamp“ (Stichstraße) Gemarkung Holtwick, Flur 8, Flurstück 294 |
Anliegerstraße (schraffiert) |
Die vorbezeichneten Flächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/485 als Anlage I und Anlage II beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Mai 2013.