Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

01

„Wiedings Stegge“ (Stichstraßen)

Gemarkung Osterwick, Flur 15,

Flurstücke 599 und 621

 

Anliegerstraße

(schraffiert)

02

„Im Kreuzkamp“ (Stichstraße)

Gemarkung Holtwick, Flur 8,

Flurstück 294

 

Anliegerstraße

(schraffiert)

 

Die vorbezeichneten Flächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/485 als Anlage I und Anlage II beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Mai 2013.