Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Ver-kehr gewidmet:

 

01        „Wiedings Stegge“ (Stichstraßen)                              Anliegerstraße

           Gemarkung Osterwick, Flur 15,                              (schraffiert)

           Flurstücke 599 und 621

 

02        „Im Kreuzkamp“ (Stichstraße)                                    Anliegerstraße

           Gemarkung Holtwick, Flur 8,                                  (schraffiert)

           Flurstück 294

 

Die vorbezeichneten Flächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/485 als Anlage I und Anlage II beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/485.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich, ob bei den ausgebauten Stichstraßen noch Erschließungskosten fällig werden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass die Erschließungskosten mit der Zahlung des Grundstückskaufpreises abgelöst wurden.

 

 

Der Ausschuss folgte dem Verwaltungsvorschlag und fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: