Der Rat fasste
sodann folgenden Beschluss:
Den für die
Erneuerung des Durchlasses am Gewässer „Felsbach“ im Ortsteil Osterwick notwendigen
außerplanmäßigen Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 25.000, -- € wird
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen
Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsmaßnahme „12.001 -
4-57-12080 - Endausbau „Gordenhegge (Teilstück 2)“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/548.