Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss:

 

Den für die Erneuerung des Durchlasses am Gewässer „Felsbach“ im Ortsteil Osterwick notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 25.000, -- € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsmaßnahme „12.001 - 4-57-12080 - Endausbau „Gordenhegge (Teilstück 2)“.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/548.