Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

 

Der vorgestellten Planung für ein neues Wohn- und Geschäftshaus auf dem Eckgrundstück Hauptstraße/Brink wird zugestimmt.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/556 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Mai 2013.