Der vorgestellten Planung für ein neues Wohn- und Geschäftshaus auf dem Eck-grundstück Hauptstraße/Brink wird zugestimmt.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der An-lage III zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/556 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/556 und erteilte Herrn Lang vom Büro Wolters Partner hierzu das Wort.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellte sowohl die Planung für die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses wie auch den Entwurf des Bauungsplanes vor. Insbesondere ging er hierbei auf die geplanten Zufahrten an den Straßen „Brink“ und „Hauptstraße“ und die Höhe der Gebäude ein. Zudem wies er darauf hin, dass die bei der Mischgebietsausweisung zulässigen Vergnügungsstätten bewusst aus-geschlossen würden.

 

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, wie die Grundflächenzahl bei einer Erweiterung oder beim Neubau eines Bestandsgebäude berücksichtigt werde.

 

Herr Lang antwortete, dass es hier auf die genaue Planung ankäme. Bei Änderungen im Bestand würde vermutlich auch die bestehende versiegelte Grundfläche be-rücksichtigt. Bei einem Neubau oder wesentlichem Umbau werde aber die im Be-bauunsplan vorgegebene Grundflächenzahl angesetzt. Dieses werde auch bei einem Vorhaben nach § 34 BauGB so gehandhabt.

 

Ausschussmitglied Kreuzfeldt erkundigte sich, warum eine Einbahnstraßenregelung für die Zufahrt von der „Hauptstraße“ aus vorgesehen sei.

 

Herr Lang berichtete, dass der Bauherr von zwei Seiten eine Zufahrt geplant habe. Eine Ausfahrt zur Hauptstraße hin sei jedoch aufgrund der bereits bestehenden Nachbarbebauung nicht möglich. Eine Einfahrt sei dagegen unproblematisch. Diese Regelung sei auch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Straßenver-kehrsamt des Kreis Coesfeld abgestimmt worden.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte nach, ob die 23 Parkplätze wohl ausreichen wer-den und wie die Anlieferung zu den Dienstleistern geregelt sei.

 

Herr Lang antwortete, dass für die geplanten 14 Wohnungen 14 Stellplätze und für die Dienstleister noch 2 bis 3 Stellplätze zusätzlich benötigt werden. Angeboten werden jedoch 23 Stellplätze. Dies sei mehr als ausreichend. Über die Anlieferung könne aber erst gesprochen werden, wenn eine Nutzung feststehe. Zudem würden diese Punkte im Baugenehmigungsverfahren geklärt und seien nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

 

Ausschussmitglied Lembeck erkundigte sich, ob nach einem Gebäudebrand der Bestandschutz für eine erhöhte Grundflächenzahl wegfalle.

 

Herr Lang erklärte, dass es auf den Umfang des Brandschadens ankomme. Bei einem Brand bis auf die Grundmauern falle der Bestandschutz weg. Er ergänzte, dass diese Regelung auch ohne Bebauungsplan greife.

 

Ausschussmitglied Hemker erkundigte sich, ob man mit den Nachbarn bereits be-züglich der Giebelsituation gesprochen habe. Insbesondere bei dem angrenzenden Haus an der „Hauptstraße“ seien Probleme zu befürchten, wenn der Bestand abge-rissen werde. Er regte an, mit den betroffenen Nachbarn ein Gespräch zu führen,  um die Problematik zu klären.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass dies eine privatrechtliche Angelegenheit sei. Er wisse nicht, ob diesbezüglich schon Gespräche geführt wurden, erklärte sich aber bereit, ein Gespräch mit dem Grundstücksnachbarn an der „Hauptstraße“ zu führen.

 

Frau Brodkorb ergänzte, dass der Grundstücksnachbar an der Straße „Brink“ bereits informiert sei.

 

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: