Ausschussmitglied Lembeck bat darum, den Fraktionen die eingegangenen  Stellungnahmen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windenergie) bereits jetzt schon zur Verfügung zu stellen, da angesichts der vielen Eingaben den Fraktionsmitgliedern zu wenig Zeit für die Sitzungsvorbereitung bliebe.

 

Bürgermeister Niehues stimmte diesem grundsätzlich zu. Er bat darum, mit dem Versenden der Unterlagen so lange warten zu können, bis Herr Ahn vom Büro Wolters Partner die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen erstellt habe.

 

Ausschussmitglied Weber berichtete, dass Herr Meinker seine Einwendung an alle Fraktionsvorsitzenden gesandt habe. Wesentlicher Punkt hierbei sei, dass die Bürger nicht in vollem Umfang informiert worden seien.

 

Bürgermeister Niehues wies diesen Vorwurf zurück. Alle zur Verfügung stehenden Unterlagen hätten öffentlich ausgelegen, würden für jedermann zur Einsicht im Internet stehen und man hätte zudem während der vorgezogenen  Bürgerbeteiligung eine Bürgerversammlung im Rathaus abgehalten. Zudem sei sowohl in der Presse wie auch in WDR-Lokalzeit über das Thema berichtet worden. Es hätten nur nicht alle Windpark-GbR´s zu einer Versammlung für die Anwohner eingeladen. Zwei GbR´s hätten den direkten Kontakt zu den Nachbarn gesucht. Die Bürger müssten sich aber auch selbst informieren.

 

Ausschussmitglied Steindorf bemängelte ebenfalls, dass die Bekanntmachung im Amtsblatt als Bügerinformation zu wenig sei. Die Information hierüber sei eine Bringschuld der Kommune. Es müsse eine vernünftige Bürgerversammlung geben, zu der über die Presse einladen werde; möglichst in jedem Ortsteil.

 

Ausschussmitglied Weber erklärte seine Bereitschaft, in den Bürgerversammlungen selber Rede und Antwort zu stehen.

 

Ausschussmitglied Espelkott begrüßte auch eine Bürgerversammlung in den drei Ortsteilen und bat darum, die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Bürger in diesen Versammlungen anzusprechen.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass die Beteiligungsmöglichkeit an den Wind-parks nicht Sache der Gemeinde sei. In den Bürgerversammlungen könne seitens der Verwaltung nur die Planung und das Verfahren der 45. Änderung des Flächen-nutzungsplanes erläutert werden. Er sagte zu, diese Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen durchzuführen.