Ausschussmitglied Weber berichtete, dass der Deutsche Bundestag im April dieses Jahres das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemein-den“ verabschiedet hat. Er fragte an, ob die Gemeinde Rosendahl auf die Änderung des Baugesetzbuches in Bezug auf Schrottimmobilien reagieren  würde. Danach könnten die Kommunen nunmehr Eigentümer solcher Schrottimmobilien zum Abriss zwingen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ihm das Gesetz in vollem Wortlaut noch nicht vorliege, diese Anfrage jedoch in das Protokoll aufgenommen werde.

 

Antwort:  Im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden“ wurde auch der § 179 des BauGB „Rückbau- und Entsiegelungsgebot in Absatz 1 dahingehend geändert, dass die Gemeinde einen Eigentümer verpflichten kann zu dulden, eine bauliche Anlage zu beseitigten. Bisher war dies nur im Bereich eines Bebauungsplanes möglich, jetzt gilt dieses auch für Gebiete nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich).