Ausschussmitglied Lembeck erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand zum Hochwasserschutz im Baugebiet „Haus Holtwick II“, nachdem im Dezember 2012 nach einem Starkregen ein Grundstück komplett unter Wasser gestanden hat und ob zu diesem Baugebiet verschiedene Versionen von Bebauungsplänen herausgegeben worden seien. Ergänzend fragte Ausschussmitglied Lembeck, ob die Gemeinde Rosendahl nach eigener Meinung auf der rechtlich sicheren Seite stünde.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass noch während des Planverfahrens zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ an der nordöstlichen Grenze des Bebauungsplanes ein kleiner Wall von 50 cm Höhe zur Vermeidung von Überschwemmungen der südlich angrenzenden Grundstücke in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Dieser Wall sei seinerzeit auch von der Gemeinde bei der Erschließung der Grundstücke angelegt worden. Das habe die Bau-firma bestätigt. In den Kaufverträgen wurde jedoch versäumt, auf den notwendigen Wall hinzuweisen und so hätten einige Grundstückseigentümer diesen Wall später beseitigt. Bei dem vielen Regen im Dezember 2012 sei daraufhin ein Grundstück überflutet worden. Nach diesem Vorfall seien alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und auf den notwendigen Bestand des Walls bzw. die Verpflichtung diesen wiederherzustellen hingewiesen worden. Eine weitergehende Verpflichtung seitens der Gemeinde sehe er nicht.