Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich mit weiteren Kommunen an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013.


Abstimmungsergebnis:                         23 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

                                                                1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Juni 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass dieses Thema im Moment auf keiner Tagesordnung in allen Städten und Gemeinden fehlen dürfe, weil es anscheinend sehr pressewirksam sei.

 

Ratsmitglied Lembeck entgegnete, dass nach der Kabinettssitzung der Landesregierung der Soziallastenansatz im GFG 2014 doch deutlich nach unten korrigiert werden solle. Ein Lerneffekt durch die Verfassungsbeschwerden sei also offenbar eingetreten.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: