Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/569 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/569 und begrüßte zu diesem TOP Herrn Lang vom Planungsbüro Wolters Partner.

 

Herr Lang erläuterte anhand einer ausführlichen Präsentation den Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), der den Ausschussmitgliedern auch als Anlage zur Sitzungsvorlage zugegangen war.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, warum nicht auch die westlich des Plangebietes gelegene Fläche gleich mit überplant werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass man von Glück sagen könne, dass der ausgewiesene Änderungsbereich des FNP überplant werden könne, da die östlich angrenzende Vechte als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Naturschutzgebiet) ausgewiesen wurde und nach den neuen Vorgaben für die Regionalplanung im Abstand von 300 Metern zu FFH-Gebieten keine Bebauung mehr zugelassen werde. Für das Plangebiet „Kortebrey II“ gebe es allerdings eine ältere schriftliche Zusage der Bezirksregierung Münster, dass hier noch ausnahmsweise eine Wohnbebauung erfolgen dürfe.

 

Herr Lang verdeutlichte die Erklärung von Bürgermeister Niehues anhand der Plandarstellung.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er es so verstanden habe, dass für die jetzt überplante Fläche noch altes Recht gelte und die Befürchtung bestehe, dass bei einer Nachfrage für eine weitere Überplanung des alten FNP möglicherweise die neue Rechtslage für das komplette Gebiet angewendet werde und somit gar keine Ausweisung eines Baugebietes mehr möglich wäre.

 

Dies wurde von Bürgermeister Niehues bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die WIR-Fraktion zwar gerne die von Herrn Riermann genannte Fläche zusätzlich mit überplant hätte, er könne aber auch verstehen, dass man hier kein Risiko eingehen wolle. Er wunderte sich allerdings über den alten Planungsstand und fragte, ob es hier keinen aktuelleren FNP gebe, der das Verständnis erleichtern würde.

 

Herr Lang erklärte, dass für die Änderung des FNP die letzte rechtsgültige Version des Planes verwendet werden müsse. Sicher gebe es neuere Pläne, die aber nicht rechtsgültig seien. Die Gemeinde gehe den kostengünstigen Weg und verwende hier den alten Plan.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies darauf, dass vor einiger Zeit eine Beauftragung für eine Digitalisierung des FNP erfolgt sei und fragte nach dem Sachstand.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass mit der Digitalisierung eine Mitarbeiterin der Stadt Billerbeck beauftragt worden sei. Er müsse sich nach dem aktuellen Sachstand erkundigen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass der digitalisierte Plan inzwischen fertig gestellt sei, aber noch überprüft werden müsse, wofür aber im Moment die Zeit fehle.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob das Geld für diese Arbeit dann umsonst ausgegeben worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der digitale FNP zurzeit nur intern verwendet werden dürfe, aber nicht für das offizielle Änderungsverfahren.

 

Herr Lang ergänzte, dass ein FNP früher durchaus eine Unschärfe von 50 m aufweisen durfte. Dies sei heute nicht mehr möglich. Zudem könne man einen Plan nicht einfach für rechtswirksam erklären. Dies bedürfe eines gesonderten Verfahrens.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass man nicht alle Verwaltungsvorgänge verstehen müsse, wies aber darauf hin, dass die Ausschussmitglieder schon mehrfach verständliche Unterlagen angemahnt hätten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte nochmals, dass es zurzeit nur diesen alten rechtsgültigen FNP gebe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bat darum, doch in solchen Fällen den Ausschussmitgliedern ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb teilte mit, dass sie den neuen digitalen FNP mit dem alten verglichen habe. Da gebe es gravierende Unterschiede, wie Nutzungsänderungen, Darstellungen von Denkmalen etc. Wenn sie diesen Plan an die Ausschussmitglieder weitergebe, bestehe die Gefahr, dass ein nicht rechtsgültiger Plan in Umlauf gerate.

 

Ausschussmitglied Eimers unterstützte die Bitte von Herrn Weber und machte den Vorschlag, in Zukunft eine Google Karte mit einem Satellitenbild zur Verdeutlichung zur Verfügung zu stellen.

 

Ausschussmitglied Lembeck verwies darauf, dass im Baugebiet „Nordwest“ noch zwei freie Grundstücke zu veräußern seien und fragte, wie lange diese nicht verkauft werden konnten. Er befürchte, dass man sich mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes interne Konkurrenz schaffe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es zunächst nur um die Änderung des FNP gehe, um einen Bebauungsplan aufstellen zu können, bevor bezüglich der Vechte als FFH-Gebiet möglicherweise Einwände kämen. Dies bedeute nicht, dass das neue Baugebiet sofort bebaut werde. Vorrangig sollen die noch freien Grundstücke im vorhandenen Baugebiet Nord-West veräußert werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies auf den in der Planzeichnung im Norden dargestellten Wall und fragte, ob dieser Wall nicht auch in der angrenzenden westlich gelegenen Fläche dargestellt werden müsse.

 

Herr Lang erklärte, dass die Darstellung des Walls ohne planungsrechtliche Absicherung entstanden sei. Es gebe kein Erfordernis für die Darstellung von Wällen im FNP. Bei einer Änderungsplanung würden nur die Dinge geändert, die geändert werden müssten, aber nicht mehr

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: