Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/572 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlag VIII/572.

 

Herr Lang erklärte zunächst, dass hier erstmals ein Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet aufgestellt worden sei, der keinerlei Gestaltungsfestsetzung enthalte.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, wer die Grundstücksaufteilung vorgenommen habe. Er selbst würde als Alternative vorschlagen, die nördliche und südliche Bebauungsreihe bestehen zu lassen und das Regenrückhaltebecken als gestalterisches Element in die Mitte der zukünftigen Bebauung zu verlegen. Dabei würden zwar drei Grundstücke verloren gehen, andererseits entstehe damit aber ein interessantes Gesamtbild.

 

Herr Lang erklärte, dass damit der Erschließungsaufwand deutlich erhöht werde, auch wenn er sich diesen Vorschlag vom städtebaulichen Bild her vorstellen könne.

 

Ausschussmitglied Lembeck machte darauf aufmerksam, dass bei der aktuellen Planung die Stichstraßenbreite bei 3 m liege. Dies sei für die Aufstellung eines Feuerwehrfahrzeuges zu eng. Er schlage daher eine Verbreiterung der Stichstraßen vor.

 

Bürgermeister Niehues begrüßte die Anregung von Ausschussmitglied Lembeck und schlug vor, die Stichstraßenbreite auf 4 m festzusetzen.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte, ob es evtl. notwendig sei, Löschwasserzisternen anzulegen.

 

Bürgermeister Niehues teilte dazu mit, dass man sich mit den Stadtwerken Coesfeld darauf verständigt habe, dass die vorhandenen Hydranten weiter genutzt werden könnten. Möglicherweise müsse man sich aber Gedanken über einen zusätzlichen Löschteich machen, wenn die Löschwasserversorgung aus den Hydranten nicht ausreiche. 

 

Herr Lang ergänzte, dass in einem solchen Fall die Kombination mit dem Regenrückhaltebecken sinnvoll wäre. Man könne dann eine Zisterne bauen, die immer voll sei.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, diese Möglichkeit von Dr. Caesperlein durchrechnen zu lassen, um rechtzeitige Vorsorge zu treffen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing begrüßte die von Herrn Eimers vorgetragene Idee und ergänzte sie dahingehend, dass eine Erschließung des neuen Baugebietes „Kortebrey II“ vom schon vorhandenen Baugebiet „Kortebrey I“ aus doch viel ökonomischer sei

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb warf ein, dass ihrer Meinung nach eine Verlegung des Regenrückhaltebeckens in die Mitte des Neubaugebietes gar nicht möglich sei. Ihres Wissens sei das Regenrückhaltebecken so geplant worden, damit auf keinen Fall eine Wohnbebauung bis an die Vechte heran möglich sei.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass er die Möglichkeit der Verlegung des Regenrückhaltebeckens ausschließe. Wegen des ausgewiesenen FFH-Gebietes dürfe die Bebauung nicht bis an die Vechte heranrücken. 

 

Herr Lang wies darauf hin, dass bei der angesprochenen Möglichkeit mit einem innenliegenden Anger zur Vechte hin ein Grünungsstreifen verbleiben werde. Dadurch würden rd. 2.000 bis 3.000 qm Fläche verfallen. Andererseits könne man günstige Preise mit einer besonderen Gestaltung kombinieren und so möglicherweise Käufer gewinnen.

 

Bürgermeister Niehues machte deutlich, dass dieser Vorschlag wirtschaftlich absolut nicht zu vertreten sei. Wenn 4 Grundstücke in der Größe von rd. 2.000 qm weniger veräußert werden könnten, weil an deren Stelle ein Regenrückhaltebecken entstehen solle, bedeute dies bei einem Kaufpreis von zurzeit 99 € etwa 200.000 € weniger an Einnahmen. Wenn dann obendrein noch eine Straße um das Regenrückhaltebecken herum gebaut werden müsse, würden sich die Erschließungskosten (Kanal, Baustraße und Endausbau) nahezu verdoppeln. Dann würde die Gemeinde beim Verkauf der Baugrundstücke sehr wahrscheinlich draufzahlen, was sie sich aber nicht leisten könne.

 

Im weiteren Verlauf wurden verschiedene Gestaltungsvorschläge diskutiert, wobei auch die Möglichkeit, dass neue Baugebiet durch Überfahrten über den vorhandenen Graben zwischen dem Baugebiet „Kortebrey I“ und „Kortebrey II“ zu erschließen, besprochen wurde.

 

Mit dieser Idee konnte sich auch Bürgermeister Niehues anfreunden, der aber nochmals betonte, dass die von Herrn Eimers vorgeschlagene Version finanziell nicht tragbar sei.

 

Nach weiterer eingehender Beratung einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, am heutigen Tage nur den Aufstellungsbeschluss ohne die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen, um zu dokumentieren, dass das Verfahren eingeleitet sei. Damit bestehe dann die Möglichkeit, sich bis zur nächsten Sitzung im September noch weitere Gedanken über Planungsalternativen zu machen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: