Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Nord West“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/573 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/573.

 

Herr Lang erläuterte anschließend den geplanten Änderungsbereich.

 

Ausschussmitglied Lembeck erkundigte sich nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten, die in der Sitzungsvorlage mit rd. 9.700 € angegeben seien. Dies erscheine ihm sehr teuer.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass diese Kostenangabe falsch sei. Die voraussichtlichen Kosten beliefen sich auf ca. 4.100 €.

 

Bürgermeister Niehues bat die Ausschussmitglieder, eine entsprechende Änderung in ihren Unterlagen vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, wer in Zukunft für die Pflege der Wallanlage zuständig sein werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW getroffen werden solle, wonach die außenliegenden Flächen zur Umgehungsstraße hin von diesem unterhalten werden. Die innenliegenden Flächen sollen im Bereich der angrenzenden Wohnbaugrundstücke von den Anwohnern übernommen werden. Das verbleibende Teilstück auf der Innenseite im Bereich der Nordsiedlung müsse von der Gemeinde unterhalten werden. Große Rückschnitte könnten auch über das Heckenmanagement erledigt werden. Daher sei auch unterhalb des Walles eine freie Fläche von ca. 3 m geplant, damit eine Abholzung mit großen Geräten erfolgen könne.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Lembeck, was für Kosten auf die Gemeinde für den Wall im neuen Baugebiet Kortebrey II zukämen, antwortete Bürgermeister Niehues, dass hierfür keine Kosten zu erwarten seien, da man hierfür den Bodenaushub aus den Erschließungsmaßnahmen verwenden könne.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: