Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass im Rahmen des Haushalts 2013 für die Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude bei dem Produkt 10 – Gebäudemanagement – u.a. auch Mittel für die komplette Sanierung der in der Zweifachsporthalle vorhandenen Beleuchtung eingeplant worden seien. Ebenso sei für die Maßnahme eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 40 % der Kosten veranschlagt worden. Vor acht Tagen sei die Bewilligung für den im März 2013 gestellten Förderantrag eingegangen. Demnach werde vom Bund eine Summe von rd. 26.000 € (40 % der veranschlagten Kosten von 65.000 €) bereitgestellt. Allerdings gebe es hier einen Wermutstropfen, da die Zuwendung nur mit einem kleinen Anteil von rd. 2.600 € für 2013 und mit rd. 23.500 € für 2014 kassenmäßig bereitgestellt werde.

Die notwendigen Auftragsvergaben für die Sanierung der Beleuchtung gehörten - sofern aufgrund der Auftragshöhen nicht der Bürgermeister zuständig sei - grundsätzlich in den Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss (SpKFSA). Da allerdings die Bewilligung des Antrages erst nach der erfolgten Einladung zur heutigen Sitzung eingegangen sei und eine Auftragserteilung zügig erfolgen solle, werde eine Sitzungsvorlage für die Ratssitzung am 18. Juli 2013 erstellt und mit der Ratseinladung in der kommenden Woche verschickt.

Die Ausschreibung der erforderlichen Lieferungen und Leistungen sei bereits in drei Losen erfolgt, und zwar:

 

  • Los 1:              Lieferung der Leuchten
  • Los 2:              Lieferung der Lichtsteuerung
  • Los 3:              Demontage der bestehenden Beleuchtung und Montage

der neuen Leuchten sowie der Lichtsteuerung.

 

Zur Abgabe eines Angebotes seien insgesamt vier Firmen aufgefordert worden. Die Rückgabe der Angebote erfolge am 11. Juli 2013. Bis zum 15. Juli 2013 werde die Verwaltung die rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote vornehmen und dem Rat in einer Ergänzungsvorlage dann entsprechende Vergabevorschläge unterbreiten.

Es sei davon auszugehen, dass nach der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung für die Auftragsvergaben der Lose 2 und 3 voraussichtlich die Zuständigkeit des Bürgermeister gegeben sein werde (Auftragsvergaben bis zu 15.000 €), während für das Los 1 aufgrund der zu erwartenden Auftragssumme die grundsätzliche Zuständigkeit des SpKFSA anzunehmen sei (Auftragsvergabe über 15.000 €). Bei einer Gesamtauftragserteilung aller drei Lose sei ebenso die Zuständigkeit des SpKFSA gegeben.

Aufgrund der schon bekannten relativ langen Lieferzeiten für die Lieferung der Leuchten (Los 1) und der Lichtsteuerung (Los 2) sei es erforderlich, dass der Gesamtauftrag bzw. die Aufträge nach Losen kurzfristig erteilt werden, um die Sanierungsmaßnahme noch in den diesjährigen Herbstferien durchführen zu können, so dass dann auch der laufende Schulbetrieb nicht unnötig beeinträchtigt werde.

Da eine weitere Sitzung des für die Auftragsvergabe(n) zuständigen SpKFSA derzeit nicht vorgesehen sei, werde vorgeschlagen, dass die Auftragsvergabe(n) unmittelbar durch den Gemeinderat Rosendahl vorgenommen werde/werden.

Er habe aus diesem Grund den TOP „Mitteilungen“ genutzt, um die Mitglieder des SpKFSA vorab darüber zu informieren.