Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass im Haushalt 2013 für die Anlegung des Generationenparks Kulturbahnhof Darfeld Auszahlungen in Höhe von 50.000 € für die Durchführung verschiedener Einzelmaßnahmen veranschlagt worden seien, deren Notwendigkeit sich erst im Zuge der Realisierung des Projektes herausgestellt hatte.

Verwaltungsseitig sei es im Zuge der Haushaltsberatungen 2013 versäumt worden, die Mittel für Maßnahmen, die in 2012 aufgrund des verspäteten Baubeginns nicht mehr durchgeführt und abgerechnet werden konnten, in 2013 im Rahmen der Veränderungsliste erneut zu veranschlagen. Hierdurch komme es zu überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 19.500 €, die gemäß § 9 der Haushaltssatzung erheblich seien und damit gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen.

Im konkreten Fall sei es notwendig, den Mehrauszahlungen in Höhe von 19.500 € an anderer Stelle größengleiche Minderauszahlungen gegenüberzustellen.

Eine entsprechende Sitzungsvorlage für den Rat werde vorbereitet.