Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/575 in den Anlagen I bis III beigefügten 40 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden mit den jeweils dazugehörenden Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnisnahme gegeben. Die abschließende Beratung über die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Beschlussfassung über die Abwägungsvorschläge erfolgt in der ersten Sitzung des Rates nach den Sommerferien im September 2013.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Dieser TOP wurde vor dem TOP 4 der Tagesordnung beraten.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/575. Dazu hätten die Ausschussmitglieder ein umfangreiches Paket mit Einwendungen und Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie den Abwägungsvorschlägen des Büros Wolters Partner erhalten. Damit müsse vernünftig und sorgfältig umgegangen werden, da u.U. weitreichende Folgen entstehen könnten.

Um den Ausschussmitgliedern genügend Zeit für eine Prüfung zu geben, sei von Verwaltung und Politik vorgeschlagen worden, eine Beratung und Beschlussfassung erst nach den Sommerferien in der ersten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 12. September 2013 stattfinden zu lassen. Der vorgelegte Beschlussvorschlag solle daher im Wortlaut geringfügig abgeändert werden. Es solle nicht heißen „….zur Kenntnis genommen“ sondern „….zur Kenntnis gegeben“.

Er bitte aber darum, dass in der heutigen Sitzung jede Fraktion eine kurze Stellungnahme abgebe.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte, dass die Politik schon im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes um eine Stellungnahme gebeten worden sei. Die CDU-Fraktion habe sich schon dabei im Zuge der Energiewende für die Ausweitung von Windenergie ausgesprochen. Gerade deshalb müsse und wolle die CDU-Fraktion jeder Stellungnahme Gewicht beimessen und sei sich ihrer wichtigen Aufgabe bewusst. Er betone, dass es hier nicht um ein „Taktieren“ zur Verzögerung gehe, sondern einzig und allein darum, dass die Ausschussmitglieder genügend Zeit bekämen, die Stellungnahmen der Bürger gebührend zu bearbeiten. Daher sei auch eine weitere Woche zwischen der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und der Sitzung des Rates der Gemeinde Rosendahl eingeplant, in der dann die endgültige Beschlussfassung erfolgen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing schloss sich den Ausführungen von Herrn Lembeck an. Die Politik habe sich eindeutig für die Ausweitung von regenerativer Energie ausgesprochen. Ebenso sollten aber die Bürger mit ihren zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen ernst genommen werden. Auch er machte deutlich, dass die zukünftigen Windenergieanlagenbauer dies nicht als Verzögerung ansehen sollten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion nach wie vor der Ansicht sei, dass es nicht notwendig sei, Konzentrationszonen zur Ausweisung für die Windenergie einzurichten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte dazu, dass die SPD-Fraktion den Bürgern dann aber auch deutlich sagen müsse, dass ohne die Ausweisung von Konzentrationszonen überall dort, wo sich auf dem Plan mit der Potentialflächenanalyse weiße Flächen befänden, Windenergieanlagen aufgestellt werden könnten.

 

Ausschussmitglied Schaten erklärte, dass die FDP-Fraktion grundsätzlich die Meinung der SPD-Fraktion teile, aber über die Sommerferien innerhalb der Fraktion noch weiter dazu beraten wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie bedaure und kritisiere. Trotz besseren Wissens werde damit eine Verhinderungsplanung in Angriff genommen. Dies sei schon einmal so gewesen und habe letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, bei der die Gemeinde Rosendahl unterlegen sei. Er wolle sich an dieser Stelle gern als Prophet betätigen und sage vorher, dass der Flächennutzungsplan zunächst vor Gericht landen werde, um dann für unbrauchbar erklärt zu werden.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, wer die Kosten, die in der Sitzungsvorlage mit rd. 60.000 Euro insgesamt beziffert seien, tragen werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass alle Mitglieder der bereits gegründeten GbRs unterschrieben hätten, dass sie diese Kosten nach der Genehmigung ihrer Windenergieanlagen zurückzahlen würden. Er gehe davon aus, dass das auch so umgesetzt werde.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: