Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/577 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a BauGB und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung  Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/577 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Ausschussmitglied Riermann war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/577.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass zwischenzeitlich ein Ortstermin mit den betroffenen Anwohnern stattgefunden habe, der in der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Mai 2013 gewünscht worden sei. In Anwesenheit des neuen Eigentümers und des Abbruchunternehmers sei eine einvernehmliche Regelung dafür gefunden worden, dass beim Abriss der Gebäude die Grenzmauern in einer Höhe von 2 m bestehen bleiben und anschließend neu verputzt werden sollen.

 

Herr Lang teilte mit, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW für die Straße „Brink“ aufgrund der Zufahrtssituation eine Einbahnstraßenregelung empfohlen habe, die aber seitens der Planer nicht für notwendig erachtet werde.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: